3R zeigt Wirkung: Zahl der Tierversuche geht zurück

von | Dez. 13, 2024 | Allgemein, Forschung, Politik

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen eingesetzt. Dies entspricht einem Rückgang von 15,6 Prozent im Vergleich zu 2022 und setzt den Abwärtstrend der Vorjahre fort. Diese Informationen stammen aus der Versuchstierstatistik, jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des BfR ermittelt und veröffentlicht wird. Bei 80 Prozent der verwendeten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere (73 Prozent Mäuse und 7 Prozent Ratten). 11 Prozent waren Fische, 4,6 Prozent Kaninchen und 1,4 Prozent Vögel.

Das 3R-Netzwerk ermöglicht weniger Tierversuche. Credits: Pexels/Pixabay
Das 3R-Netzwerk ermöglicht weniger Tierversuche. Credits: Pexels/Pixabay

59 Prozent der Tiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, 14 Prozent in der anwendungsorientierten („translationalen“) Forschung. Letztere konzentriert sich hauptsächlich auf die Entwicklung neuer Therapien und Medikamente. 17 Prozent der Versuche dienten regulatorischen Zwecken, wie der Qualitätskontrolle medizinischer Produkte und Sicherheitsprüfungen chemischer Substanzen. 6 Prozent der Tiere wurden zur Erhaltung genetisch veränderter Populationen verwendet, und 4 Prozent für sonstige Zwecke (Aus-, Fort- und Weiterbildung, Umwelt- und Artenschutz). Insgesamt wurden 270.000 Tiere weniger eingesetzt als im Vorjahr.

In der Erforschung von Krankheiten lag, wie in den Vorjahren, der Schwerpunkt auf den Krebsleiden. Hierbei wurden 39 Prozent der Versuchstiere in der angewandten Forschung eingesetzt. Zusätzlich kamen 11 Prozent der Tiere in der Grundlagenforschung zur Krebsentstehung zum Einsatz. Weitere vorrangige Zwecke umfassten die Untersuchung des Immun- und des Nervensystems sowie deren Erkrankungen und Infektionen.

Insgesamt war der Schweregrad der Versuche überwiegend gering (64 Prozent). Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung lag jeweils bei 27,5 und 3,5 Prozent. Zusätzlich erfolgten 5 Prozent der Versuche in Vollnarkose, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind.

Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung enthalten strenge Vorgaben für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen. Sie bestimmen unter anderem, zu welchen Zwecken solche Versuche durchgeführt werden dürfen. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung muss insbesondere immer geprüft werden, ob der angestrebte Zweck nicht auch durch alternative Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.

Weiterführende Informationen:

Verwendung von Versuchstieren im Berichtsjahr 2023

Lesen Sie auch:

Ersatz von Tierversuchen: 3R-Netzwerk wächst weiter – MedLabPortal

VORGESTELLT: Maike Frye und die drei R – MedLabPortal


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.