SERIE: Wie RiliBÄK die Qualitätssicherung in der Labormedizin revolutioniert
MedLabPortal wird ab heute in loser Folge über die wichtigsten Neuerungen und deren Folgen für die medizinische Diagnostik berichten – und im Rahmen der RiliBÄK-Serie auch exklusive NACHGEFRAGT-Interviews mit DGKL-Expertinnen und -Experten führen, die zum Thema RiliBÄK publizierten.
Wir starten heute mit einer für die breite Öffentlichkeit verständliche Übersicht und den Stand der Dinge in Sachen RiliBÄK.
Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) erfährt aktuell eine bedeutende Erweiterung. Die bisher auf Laboruntersuchungen fokussierte Richtlinie soll nun auch die Pathologie einschließen, wie am 15. April 2024 vom Beirat der RiliBÄK gemeinsam mit Vertretern der Pathologie beschlossen wurde.
Die Erweiterung der RiliBÄK markiert einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der RiliBÄK, die seit ihrer ersten Einführung 1971 die Qualitätsstandards in der Labormedizin maßgeblich geprägt hat. Die letzte große Aktualisierung erfolgte am 30. Mai 2023 und brachte signifikante Verschärfungen der Qualitätsanforderungen mit sich[1].
Besonders bemerkenswert sind die neuen Präzisionsanforderungen bei der Glukosemessung. Die maximal zulässige Abweichung wurde von 11% auf 5% reduziert[1]. Diese Verschärfung ist von großer klinischer Relevanz, da präzise Glukosemessungen für die Diabetesdiagnostik und -therapie essentiell sind.
Die RiliBÄK gliedert sich in einen allgemeinen Teil A mit grundlegenden Qualitätsanforderungen sowie fünf spezielle B-Teile, die verschiedene Bereiche der Labordiagnostik abdecken[6]. Dabei geht es nicht nur um quantitative Messungen, sondern auch um qualitative Untersuchungen, Infektionsdiagnostik, Ejakulatuntersuchungen sowie molekular- und zytogenetische Analysen.
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen RiliBÄK ist die Einführung des „Peer Review“-Systems. Diese strukturierten Fachgespräche auf Augenhöhe können nun alternativ zu den bisher vorgeschriebenen internen Audits durchgeführt werden[6]. Dies ermöglicht einen praxisnahen Austausch zwischen Labormedizinern und fördert die kontinuierliche Qualitätsverbesserung.
Die internationale Bedeutung der RiliBÄK wächst stetig. Die Richtlinie wird zunehmend auch außerhalb Deutschlands als Basis für die Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen genutzt[6]. Dies unterstreicht die Vorreiterrolle Deutschlands in der Standardisierung der Labormedizin.
Für die Umsetzung der neuen RiliBÄK-Anforderungen wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Mai 2026 eingeräumt[1]. Dies gibt den Laboratorien ausreichend Zeit, ihre Prozesse und Qualitätsmanagementsysteme entsprechend anzupassen.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der RiliBÄK ist besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Präzisionsmedizin wichtig. Die steigenden analytischen Anforderungen erfordern eine stetige Anpassung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, um eine zuverlässige Patientenversorgung zu gewährleisten[6].
Quellen:
[1] Labordiagnostik: RiliBÄK soll um die Pathologie erweitert werden https://medlabportal.de/labordiagnostik-rilibaek-soll-um-die-pathologie-erweitert-werden/
[2] [PDF] Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung … https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Qualitaetssicherung/_Bek_BAEK_RiLi_QS_laboratoriumsmedizinischer_Untersuchungen.pdf
[3] Vergleich zwischen der Rili-BÄK und den 1:2s und 1:3s-Westgard … https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/labmed-2015-0035/pdf
[4] RiliBÄK – Richtlinie für Laboruntersuchungen in Arztpraxen https://innovaprax.de/news/rilibaek-richtlinie-fuer-laboruntersuchungen-in-arztpraxen/
[5] Qualitätssicherung im medizinischen Labor: eine Erfolgsgeschichte … https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/labmed-2015-0023/html?lang=de
[6] Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen: Richtlinie zur … https://www.aerzteblatt.de/archiv/211621/Laboratoriumsmedizinische-Untersuchungen-Richtlinie-zur-Qualitaetssicherung-ueberarbeitet
[7] sregelungen für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen komplett https://www.aerzteblatt.de/archiv/135931/Qualitaetssicherungsregelungen-fuer-laboratoriumsmedizinische-Untersuchungen-komplett
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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