Labordiagnostik: RiliBÄK soll um die Pathologie erweitert werden

von | Mai 24, 2024 | Allgemein, Politik

Die TeilnehmerInnnen des Beirats der RiliBÄK Labor vereinbaren erste Schritte zur Erweiterung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen um das Fachgebiet Pathologie am 15.04.2024. (Bildnachweis: Christina Guhr)

Aus der RiliBÄK Labor soll eine noch neu zu benennende RiliBÄK werden, die auch die Besonderheiten der Gewebe-basierten Diagnostik in der Pathologie abbildet. Am 15.04.2024 vereinbarten der Beirat der RiliBÄK Labor gemeinsam mit den Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Pathologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) die ersten Schritte.

 „Durch die RiliBÄK werden bisherige, zumeist freiwillige Maßnahmen wie das Ringversuchsprogramm der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie (QuIP) ergänzt und einheitliche Vorgaben für alle pathologischen Institute in Deutschland definiert”, erklärt dazu der Präsident des BDP, Karl-Friedrich Bürrig. “Damit entsteht ein gemeinsamer Standard für eine umfassende, flächendeckende Qualitätssicherung in der Pathologie”, so der Mediziner.

Pathologinnen und Pathologen arbeiten vorrangig mit Gewebe. „Der richtige Umgang mit Gewebe ist entscheidend für die Diagnosestellung. Bisher sind die Besonderheiten der morphologischen Diagnostik in der RiliBÄK nicht abgebildet und müssen erst erarbeitet werden. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards für alle Berufsausübungsformen, alle Organisationsstrukturen und alle Leistungsbereiche der Pathologie zu schaffen“, unterstreicht daher Christoph Röcken, Stellvertretender Vorsitzender der DGP.

Historie der Aktualisierung der RiliBÄK

Am 30.05.2023 wurde die bislang letzte Aktualisierung der RiliBÄK Version in der Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes veröffentlicht. Die Neufassung ist mit der Veröffentlichung in Kraft getreten. Dazu publizierte das Deutsche Ärzteblatt:

“Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am 14.04.2023 zu einer Aktualisierung der Teile A, B 1 und B 5 der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen beschlossen.

Die Aktualisierung des Teils A (Grundlegende Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen) beschränkt sich auf wenige punktuelle Änderungen, die Aktualisierung des Teils B 1 (Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen) betrifft insbesondere die Aufnahme einer neuen Tabelle B 1–1 „Vorgaben auf zu verwendende Untersuchungsmaterialien“)* sowie höhere Anforderungen an die interne und externe Qualitätssicherung der Messgröße Glucose.

Die Aktualisierung des Teils B 5 (Molekulargenetische und zytogenetische laboratoriumsmedizischen Untersuchungen) entspricht einer vollständigen Neufassung”.

Damit lege die RiliBÄK “grundsätzliche Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde fest”, kommentierte Roche Diagnostics die Änderungen und betont eine der letzten Änderungen: “In der aktuellen RiliBÄK Version wurden die Grenzwerte für Glukose-Messsysteme von 11 % auf 5 % gesenkt”.

Mit der Veröffentlichung der RiliBÄK-Neufassung 2023 hat gleichzeitig die 3-jährige Übergangsfrist zur Erfüllung der darin festgelegten Anforderungen begonnen. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist (30. Mai 2026) ist es zulässig, nach den Vorgaben der Vorgängerversion RiliBÄK 2019 zu verfahren.


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