Drohende Schmerzen: DGS kritisiert Sparmaßnahmen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) hat die geplanten Einsparungen im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf kritisiert. Die Kürzungen gefährden nach Einschätzung der Fachgesellschaft die ambulante Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen langfristig.
Chronische Schmerzpatienten benötigen eine kontinuierliche, zeitintensive und multiprofessionelle Behandlung. Eine finanzielle Deckelung im ambulanten Bereich werde unweigerlich zu Leistungseinschränkungen führen. Besonders kritisch bewertet die DGS die geplante Abschaffung der Honoraranreize aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Diese Anreize hätten zu einer besseren Terminvergabe beigetragen. Ihre Streichung erhöhe das Risiko einer Chronifizierung durch verzögerte Diagnostik und Therapie.

Die Fachgesellschaft befürchtet zudem, dass Praxen auf die Einsparungen mit Personalabbau oder reduzierten Leistungen reagieren und dadurch längere Wartezeiten entstehen. Betroffen seien auch psychotherapeutische Kurzzeitinterventionen, präventive Leistungen und strukturierte Beratungsangebote, die Chronifizierungsprozesse verhindern und Begleiterkrankungen frühzeitig erkennen helfen.
„Die Sparmaßnahmen treffen die Patientengruppe, die stabile Versorgungsstrukturen am dringendsten benötigt“, erklärte DGS-Präsident Dr. Richard Ibrahim. Die ambulante Schmerzmedizin brauche eine nachhaltige Finanzierung, multiprofessionelle Teams, weniger Bürokratie und eine klare Priorisierung chronisch Kranker. Nur so ließen sich Lebensqualität, gesellschaftliche Teilhabe und die Vermeidung stationärer Behandlungen sichern.
Die DGS ist mit 4.035 Mitgliedern, 16 Landesverbänden und 123 Schmerzzentren die führende Fachgesellschaft für die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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