DGIM sieht Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung von Krankenhaus- und Notfallreform
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. sieht „nach wie vor“ Verbesserungsbedarf des aktuellen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Als ein Beispiel nennt Professor Dr. med. Jan Galle, Vorstandsvorsitzender der DGIM, dass die Leistungsgruppen-Systematik der Versorgungsrealität nicht gerecht werde. „Gerade internistische Schwerpunkte wie die Angiologie, Rheumatologie oder Endokrinologie und Diabetologie sind in ihrer Bedeutung für die Versorgung bisher nicht ausreichend abgebildet“, betont Galle. „Hier drohen Versorgungslücken, wenn nicht schnell nachgebessert wird“, mahnt der Direktor der Klinik für Nephrologie und Dialyseverfahren am Klinikum Lüdenscheid. Im Fall der Angiologie sieht die DGIM das Fach ohne eine klare Zuordnung und ausreichende personelle Ressourcen sogar in seiner Existenz bedroht. „Dabei steigt die Zahl der Patienten mit Gefäßerkrankungen kontinuierlich“, so Ertl.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geht nicht in den Vermittlungsausschuss. Das ist das Ergebnis der 1049. Sitzung des Bundesrates. „Dass einige dringend benötige Reformen nun zum 1. Januar 2025 kommen können, ist ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser, die ihre Finanzierung durch eine Umverteilung der Leistungen unter Häusern mit verschiedenen Versorgungslevel sicherstellen können“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Als positiv bewertet der Internist und Kardiologe, dass sich Vorschläge der Fachgesellschaft wie zum Beispiel zur finanziellen Sicherstellung der Weiterbildung oder zur Teilhabe kleinerer Kliniken an der ambulanten Versorgung in Regionen, wo es an Praxen fehlt, jetzt im Gesetz wiederfinden. Dass der Gesprächsbedarf rund um die Krankenhausreform nach über 2 Jahren Reformdiskussion jedoch immer noch groß ist, habe nicht nur die ungewöhnlich große Anzahl von Redebeiträgen in der Bundesratssitzung gezeigt.
Die DGIM, Deutschlands größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft, werde sich weiterhin für die Umsetzung einer zukunftsfähigen Krankenhaus- und Notfallversorgung einsetzen. „Die medizinischen Fachgesellschaften haben in dieser Legislaturperiode mit großem Aufwand viel Expertise zur Reform der Versorgungsstrukturen beigesteuert“, so Galle. Nun sehe die DGIM die Politik in Bund und Ländern in der Pflicht, die bereits geschaffenen Ansätze in konkrete Vorhaben umzusetzen. Dies betreffe nicht nur die Krankenhausreform, sondern auch damit verwandte Vorhaben wie die Reform der Notfallversorgung.
„Wir appellieren an die aktuelle und die kommende Bundesregierung, die begonnene Reform in enger Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachgesellschaften konsequent weiterzuentwickeln und insbesondere deren Empfehlungen zur Notwendigkeit bestimmter Leistungsgruppen zu beachten“, so Galle. „Krankenhaus- und Notfallreform hängen so eng miteinander zusammen, dass es nicht sinnvoll wäre, letztere nun versiegen zu lassen“, ergänzt DGIM-Generalsekretär Ertl. Die hochwertige medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dürfe nicht zwischen Ampel-Aus und K-Frage unter die Räder kommen.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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