Neue Forderungen zur Krankenhausreform

von | Aug 26, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung ließen sich zukunftssichere Krankenhausstrukturen ableiten, heißt es in der Erklärung der fünf beteiligten Partner. Daher sehe man die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Zahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug in der geplanten Regelung kritisch. „Wir sprechen uns für eine fallzahlunabhängig und bedarfsorientiert ausgestaltete Vorhaltefinanzierung aus“, betonen die Institutionen in dem gemeinsamen Papier. Nur so könne eine krisensichere, von aktuellen Fallzahl-Schwankungen unabhängige Solvenzsicherung der Krankenhäuser erreicht werden. Zudem plädieren die beteiligten Akteure für einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes.

“Struktur- und Finanzierungsreform nicht entkoppeln”

Auch in puncto Versorgungsqualität formuliert das Bündnis konkrete Forderungen: „Wir plädieren dafür, die Strukturreform nicht von der Finanzierungsreform zu entkoppeln und zeitnah verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis der wissenschaftlichen Evidenz zu schaffen“, so die Erklärung. Die geplanten Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um bei nicht vorliegender Evidenz die nötige Routine in der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und „Gelegenheitsversorgung“ auszuschließen.

Zentralisierung und Spezialisierung sollten „insbesondere in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Krebs“ auf Basis der Ergebnisse aus der Studie zur „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (WiZen) umgesetzt werden. Diese Studie hatte Daten zu Überlebensvorteilen bei der Behandlung in Krankenhäusern veröffentlicht, die von der Deutschen Krebsgesellschaft als Krebszentren zertifiziert sind.

Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, heißt es in der Erklärung weiter. „Für diese braucht es eine breite Konsensfindung, die die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Selbstverwaltungspartner und der Fachgesellschaften einbeziehen muss und nicht politischen Interessen unterliegen darf.“


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