Mammographie-Screening: Frauen ab 70 Jahren erhalten ab Januar Einladung per Post
Das gelte aber nur, “wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist”.
Laut G-BA werde dies in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein nach aktuellem Stand voraussichtlich der Fall sein. Dort entfalle dann die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.
Die KBV hat in diesem Kontext die wichtigsten Informationen für Patientinnen zusammengefasst. Darin heißt es:
“Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich seit 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein”.
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