Mammographie-Screening: Frauen ab 70 Jahren erhalten ab Januar Einladung per Post

von | Aug 23, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Das gelte aber nur, “wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist”.

Laut G-BA werde dies in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein nach aktuellem Stand voraussichtlich der Fall sein. Dort entfalle dann die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.

Die KBV hat in diesem Kontext die wichtigsten Informationen für Patientinnen zusammengefasst. Darin heißt es:

“Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich seit 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein”.


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