Gehle: “Die Versorgungssicherheit im Land ist in Gefahr.“

von | Nov 26, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Nachdem sich der Bundesrat am vergangenen Freitag mit der Krankenhausreform befasst und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt hat, sei aus Berlin trotzdem noch immer keine wirkliche Verbesserung der Situation in den Kliniken zu erwarten, kritisiert die Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Symbolbild. Credits: Pixabay
Symbolbild. Credits: Pixabay

„Die SPD-geführten Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben jetzt Nachbesserungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gefordert“, sagt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

„Warum sind diese Ideen nicht schon ins KHVVG eingeflossen, bevor es im Bundestag verabschiedet wurde? Jetzt müssen wir nach der anstehenden Bundestagwahl die Debatte wieder neu aufmachen. Ein solches Hin und Her kostet nicht nur Vertrauen in die Politik, sondern vor allem viel Zeit. Diese Zeit haben unsere Krankenhäuser aber nicht mehr. Die Versorgungssicherheit im Land ist in Gefahr.“

Wenn nicht einmal die Kräfte, die die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach durch den Bundestag gebracht haben, mit zentralen Punkten des Gesetzes zufrieden waren, dann belege das einmal mehr die mangelnde inhaltliche und handwerkliche Qualität der Reform, ist der Kammerpräsident entsetzt.

Nachbesserungen hält deshalb auch Dr. Gehle für unverzichtbar, wenn das KHVVG den Krankenhäusern, von denen immer mehr wirtschaftlich auf der Kippe stehen, noch in absehbarer Zeit helfen soll. Noch immer, so einer der Kritikpunkte, sei die Höhe der versprochenen „Vorhaltevergütung“ für die Kliniken abhängig von deren Leistungsvolumen, was kleine, aber bedarfsnotwendige Krankenhäuser benachteilige.

„Auch von den im Gesetz vorgesehenen Sicherstellungszuschlägen werden Kliniken in Nordrhein-Westfalen kaum profitieren können“, befürchtet Gehle mit Blick auf die Strukturen der stationären Versorgung im Land – nach Angaben des Landes erfüllten gerade einmal drei von 320 Krankenhäusern die Bedingungen. Außerdem kämen auch schwere Zeiten auf die ärztliche Weiterbildung zu.

Die von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eingebrachte Entschließung lenke den Blick zudem auf kaum zu erfüllende Personalstandards, die das KHVVG vorsieht. „Schon jetzt ist absehbar, dass die geforderten Zahlen von Fachärztinnen und Fachärzten einigen Bereichen, zum B

eispiel in der Notfallversorgung und in der Kinderchirurgie, nicht zu erfüllen sind“, warnt Ärztekammerpräsident Gehle und verweist auf den Fachkräftemangel, der sich in den Kliniken immer stärker bemerkbar macht.

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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