S3-Leitlinie Harnblasenkrebs umfassend aktualisiert

von | Apr. 10, 2025 | Gesundheit, Politik

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom umfassend überarbeitet. Die Neuerungen betreffen alle Bereiche von der Diagnostik über die Therapie bis hin zu Rehabilitation, Lebensqualität, Palliativmedizin und Nachsorge. Die S3-Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) und der Interdisziplinären Arbeitsgruppe BlasenCarcinom (IABC) der Deutschen Krebsgesellschaft sowie unter Mitwirkung von 31 weiteren Fachgesellschaften und Organisationen. Finanziert wurde die Leitlinie von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie.

Ziel der S3-Leitlinie ist es, evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Therapie von Patienten mit Harnblasenkrebs zu verbessern. Ein Team von vier Experten hat daher die Überarbeitung der Leitlinie koordiniert: Professor Jürgen Gschwend und Professorin Margitta Retz, beide vom TUM Universitätsklinikum rechts der Isar München, Professor Günter Niegisch vom Universitätsklinikum Düsseldorf und PD Dr. Philipp Maisch vom Universitätsklinikum Ulm.

Symbolbild. Credits: Pexels
Symbolbild. Credits: Pexels

Neuerungen bei perioperativen Systemtherapien

Perioperative Systemtherapien – also der Einsatz von Medikamenten oder anderen Therapien vor und nach der Operation – können das Überleben von Patienten mit lokalisiertem, muskelinvasivem Harnblasenkarzinom verbessern. „In der dritten Version der S3-Leitlinie haben wir daher mehrere Neuerungen zu diesem Thema aufgenommen“, sagt Niegisch. „Diese betreffen Chemotherapien vor oder nach Operationen wie auch adjuvante Immuntherapien bei geeigneten Patienten.“ Niegisch betont, dass die Entscheidung für eine perioperative Systemtherapie wesentlich von individuellen Faktoren der Krebsbetroffenen abhängig ist, also etwa vom Allgemeinzustand und Komorbiditäten sowie von Vortherapien und vom Verlauf der Tumorerkrankung. Für die Entscheidungsfindung ist die Einbeziehung aller beteiligten Disziplinen essentiell. Deshalb, so Niegisch: „Bei Patientinnen und Patienten mit muskelinvasivem Harnblasenkarzinom soll das Therapiekonzept multidisziplinär in einer Tumorkonferenz vor Therapiebeginn festgelegt werden.“

Qualitätsgesicherte Rehabilitation

Aktualisiert wurden die Leitlinienempfehlungen auch zur qualitätsgesicherten Rehabilitation nach operativer und systemischer Therapie. „Die entsprechenden Maßnahmen sollten in einer Klinik mit qualitätsgesicherter Zulassung für uroonkologische Rehabilitation erfolgen“, so Retz. Sie führt weiter aus: „Die Empfehlungen zur Behandlung funktioneller Störungen nach radikaler Zystektomie wurden Geschlechts-spezifisch aktualisiert. Dies betrifft beispielsweise bei Männern Therapieempfehlungen bei erektiler Dysfunktion und Beratungen zu Sexualstörungen bei Frauen.“ Da Blasenkrebs mit einer großen Einschränkung der Lebensqualität einhergehen kann, sollten Patient*innen zudem frühestmöglich ein psychoonkologisches Screening angeboten und in angemessenen Abständen wiederholt werden.

Original Paper:

Die aktualisierte S3-Leitlinie ist hier abrufbar.

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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