NACHGEFRAGT: 4 Fragen an Prof. Moritz Schnelle zur GOÄ-Novelle
Die Novellierung der GOÄ bringt, sofern sie so durchkommt, erhebliche Kürzungen im Bereich der Labormedizin. Warum beunruhigt Sie das?
Prof. Schnelle: Die Laboratoriumsmedizin in Deutschland ist zentraler Bestandteil der Krankenversorgung, sowohl ambulant wie auch stationär. Um das mit einer Zahl zu verdeutlichen: in ca. 70% aller medizinischen Entscheidungen spielen Laborwerte eine relevante Rolle. Darüber hinaus ist unser Fach Vorreiter bei methodischen Neuentwicklungen, um die Diagnostik noch zielgerichteter, effizienter und personalisierter zu gestalten. Durch die geplanten, massiven Kürzungen für die Laboratoriumsmedizin im Bereich der GOÄ besteht die realistische Gefahr diese wichtigen Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können. Letztlich würde das unmittelbar zu Lasten der Versorgung unserer PatientInnen gehen.
Sie haben dazu eine Studie an der UMG durchgeführt – welche sind die zentralen Ergebnisse?
Prof. Schnelle: Anhand unserer Kennzahlen würde die geplante Novellierung der GOÄ in der jetzigen Form zu einer Reduktion der Privaterlöse für den stationären Bereich von ca. 35%, für den ambulanten Bereich sogar von bis zu 45% führen. Mit ziemlicher Sicherheit wird es sich bei anderen, vergleichbaren Laboren in Deutschland sehr ähnlich darstellen. Gleichzeitig machen die Privaterlöse einen relevanten Anteil der Gesamteinnahmen aus, was uns dann vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Brisanz solch alarmierender Zahlen muss, denke ich, nicht weiter erläutert werden.
Unseres Wissens werden Forschung und Entwicklung an deutschen Universitätskliniken nicht direkt aus GOÄ-Einnahmen finanziert. Warum tangieren die geplanten Kürzungen trotzdem Ihre Forschungsaktivitäten?
Prof. Schnelle: In regelmäßigen Abständen gibt es für unsere Abteilung eine sogenannte Abteilungserfolgsrechnung. Dabei wird geschaut, wie sich Erlöse und Ausgaben zueinander verhalten, und ob die im Vorfeld mit dem Vorstand der UMG definierten Ziele eingehalten wurden. Durch die geplanten Kürzungen ist davon auszugehen, dass diese Ziele nicht mehr einzuhalten sind. Die Folge wären Mittelkürzungen, auch personeller Natur, die sich natürlich auch u.a. in deutlich eingeschränkteren Forschungsaktivitäten niederschlagen würden, unabhängig von eventuell vorhandenen Drittmitteln. Das ist sicher kein spezifisches Problem für Göttingen, sondern gilt analog für vergleichbare Labore in der ganzen Bundesrepublik.
Privatliquidationen, zu denen die Abrechnung über GOÄ auch zählt, kommen entgegen der landläufigen Meinung nicht den abrechnenden Chefärzten allein zu, sondern auch der jeweiligen Klinik in erheblichem Maße. Können Sie uns ein für Laien verständliches Beispiel konkret aufschlüsseln?
Prof. Schnelle: Es ist völlig korrekt, dass Privatliquidationen schon seit einiger Zeit in der Regel nicht mehr dem Chefarzt zustehen, sondern der Klinik. Genauer gesagt liquidiert die Klinik im Namen des Chefarztes, der die Leistung persönlich erbringen muss. In der Tat war das früher anders, als der Chefarzt direkt selbst liquidieren durfte und das einen Großteil des entsprechenden Einkommens ausmachte. Heutzutage wird der Chefarzt von der Klinik bezahlt. Dieses Gehalt kann – abhängig von der jeweiligen Klinik – einen persönlich ausgehandelten Anteil der Privaterlöse beinhalten. In Göttingen gibt es zudem die Möglichkeit, einen Anteil der Privaterlöse innerhalb der eigenen Abteilung in Form einer Incentivierung an bestimmte MitarbeiterInnen auszuschütten. Dies ist eine tolle Möglichkeit der Wertschätzung.

Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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