Medien-GAU zum 129. Deutschen Ärztetag: BKA betrachtet Presse als Bedrohung

von | Mai 26, 2025 | Gesundheit, Politik

Das Bundeskriminalamt betrachtet alle teilnehmende Pressevertreter der Ärztetag-Auftaktveranstaltung in der Leipziger Nikolaikirche als potenzielle Bedrohung – und fordert vorab die Übermittlung des Geburtsortes und des Geburtsdatums aller Medienvertreter, die von der Veranstaltung vor Ort berichten wollen. Zudem müssen Journalisten den Personalausweis vorlegen. Der von der Innenministerkonferenz ausgestellte Presseausweis hat somit ausgedient. Die Bundesärztekammer (BÄK) teilt dazu lapidar mit:

“Aufgrund von Sicherheitsvorgaben bei der Eröffnungsveranstaltung zum 129. Deutschen Ärztetag in der Stadt- und Pfarrkirche St. Nikolai benötigt das Bundeskriminalamt für die Personenüberprüfung auch die Geburtsdaten und den Geburtsort der angemeldeten Teilnehmer.

Wir möchten Sie daher bitten, bei der Anmeldung zur Eröffnungsveranstaltung das Geburtsdatum sowie den Geburtsort mitzuteilen. Bitte halten Sie beim Einlass Ihren Personalausweis bereit. Diese Daten werden nur für eine Sicherheitsüberprüfung erfasst, eine weitere Datenverarbeitung erfolgt diesbezüglich nicht.”

Das Verhalten des BKA mit Zustimmung der BÄK ist mehr als skurril, zumal es seit Jahrzehnten ein gut funktionierendes Kontrollsystem für Deutschlands Medienmenschen gibt. Und das läuft über den offiziellen Presseausweis, der als “Eintrittskarte” zu solchen Veranstaltung reicht.

Das BKA betrachtet Medienvertreter mit gültigem, offiziellen Presseausweis als Bedrohung - und fordert Geburtsnamen, Geburtsort und den Personalausweis für die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig. Der von der Innenministerkonferenz ausgegebene, offizielle Presseausweis ist somit nichts mehr wert. Symbolbild: Credits: Pixabay
Das BKA betrachtet Medienvertreter mit gültigem, offiziellen Presseausweis als Bedrohung – und fordert Geburtsnamen, Geburtsort und den Personalausweis für die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig. Der von der Innenministerkonferenz ausgegebene, offizielle Presseausweis ist somit nichts mehr wert. Symbolbild: Credits: Pixabay

Die Innenministerkonferenz (IMK) spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung und Anerkennung des bundeseinheitlichen Presseausweises in Deutschland, der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten als Nachweis ihrer Professionalität dient. Ihre Aufgaben umfassen:

  1. Festlegung der Vergabekriterien: Die IMK hat gemeinsam mit dem Deutschen Presserat eine Vereinbarung erarbeitet, die strenge Kriterien für die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises definiert. Dazu gehört, dass nur hauptberuflich tätige Journalisten den Ausweis erhalten und ausstellende Verbände mindestens 1.000 Mitglieder sowie eine fünfjährige Existenz nachweisen müssen. Die Ausstellung darf nicht gewerblich erfolgen oder Hauptzweck des Verbandes sein.
  2. Anerkennung ausstellender Verbände: Eine paritätisch besetzte „Ständige Kommission“, bestehend aus je zwei Vertretern der IMK und des Deutschen Presserats, prüft, welche Journalisten- und Verlegerverbände die Kriterien erfüllen und den bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen dürfen. Seit 2018 sind dies sechs Verbände: Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS), Medienverband der freien Presse (MVFP) und Freelens.
  3. Autorisierung des Ausweises: Der bundeseinheitliche Presseausweis trägt auf der Rückseite das Logo des Deutschen Presserats und die Unterschrift des Vorsitzenden der IMK, was seine offizielle Anerkennung durch Behörden, Polizei, Justiz und Veranstalter wie Messen unterstreicht. Der Text auf der Rückseite betont, dass der Ausweis die Wahrnehmung des Auskunftsrechts gegenüber Behörden und die Arbeit innerhalb behördlicher Absperrungen erleichtern soll.
  4. Historische Entwicklung: Seit den 1950er Jahren war die IMK an der Regelung des bundeseinheitlichen Presseausweises beteiligt. Nach Uneinigkeiten wurde die IMK-Autorisierung 2009 ausgesetzt, aber 2016 durch eine neue Vereinbarung mit dem Presserat wieder eingeführt, um die Professionalität und Fälschungssicherheit zu gewährleisten.
  5. Abgrenzung zu anderen Ausweisen: Die IMK erkennt nur den bundeseinheitlichen Presseausweis als offizielles Dokument an. Andere Presseausweise, etwa für nebenberufliche Journalisten, werden nicht pauschal anerkannt, obwohl sie in der Praxis teilweise akzeptiert werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2023 bestätigte, dass die Bevorzugung des bundeseinheitlichen Ausweises rechtlich zulässig ist, da dieser die Verwaltung vereinfacht, ohne die Pressefreiheit einzuschränken.

Zusammenfassend sorgt die IMK durch die Festlegung von Standards, die Prüfung ausstellender Verbände und die Autorisierung des bundeseinheitlichen Presseausweises für eine einheitliche, vertrauenswürdige Legitimation hauptberuflicher Journalisten, die von Behörden und Veranstaltern weithin akzeptiert wird.

Autoren: Vlad Georgescu und Marita Vollborn


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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