Bundesärztekammer fordert Neuregelung der Organspende

Zum morgigen Tag der Organspende richtet die Bundesärztekammer einen dringenden Appell an die neue Bundesregierung: Sie solle die in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzte Reform der Lebendorganspende erneut aufgreifen. Die Ärztekammer betont die Notwendigkeit, den Kreis der potenziellen Spender verantwortungsvoll zu erweitern. Bereits vorliegende Gesetzesentwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes bieten nach Ansicht der Kammer eine geeignete Grundlage für die Reform.
Derzeit erlaubt das Transplantationsgesetz Lebendorganspenden nur zwischen Personen mit persönlicher Verbundenheit, etwa innerhalb der Familie. In der Praxis sind jedoch nicht alle Angehörigen biologisch kompatibel. Ein früherer Gesetzesentwurf sah daher die sogenannte Überkreuzlebendspende vor. Damit hätten Spender-Empfänger-Paare, die nicht zueinander passen, mit anderen Paaren Organe tauschen können. Auch anonyme Spenden wären möglich gewesen. Die Verabschiedung des Gesetzes scheiterte jedoch am vorzeitigen Ende der Regierungskoalition.

Auch die Einführung der Widerspruchslösung blieb unvollendet. Nach diesem Modell würde grundsätzlich jede Person nach dem Tod als Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten widersprochen hat oder Angehörige einen entgegenstehenden Willen nachweisen können. Die Bundesärztekammer unterstützt diese Regelung, da sie ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität setzen und die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende fördern könnte.
Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation spendeten im Jahr 2024 insgesamt 953 Menschen nach ihrem Tod Organe. Einschließlich der Lebendspenden wurden 2.854 Organe transplantiert. Demgegenüber stehen rund 8.100 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, die meisten warten auf eine Niere. Jährlich sterben Hunderte, weil kein passendes Spenderorgan gefunden wird. Die Ärztekammer sieht daher dringenden Handlungsbedarf und fordert die Politik zum Handeln auf.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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