Unklare Todesursache: Krankenkassen zahlen nicht für molekulare Diagnose bei toten Kindern
Ein Team um Professorin Anke Bergmann, stellvertretende Direktorin des Instituts für Humangenetik der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), will diese Versorgungslücke nun schließen.
„Wir möchten die Möglichkeiten schaffen, um Familien verstorbener Kinder fachübergreifend zu betreuen“, sagt die Genetikerin.
Eine molekulargenetische Untersuchung soll zunächst klären, ob erblich bedingte Ursachen für den unerwarteten Tod vorliegen. Das betrifft in der Regel seltene Erkrankungen wie etwa Immundefekte, neurologische Erkrankungen oder Herz-Kreislauf-Probleme, die zu Lebzeiten des Kindes nicht bekannt waren. Zudem wollen Professorin Bergmann und ihr Team auch die weiterführende psychologische und klinische Versorgung der Angehörigen stärken.
„Es gibt hierzulande keine Handlungsempfehlungen oder geregelte Abläufe, wie genau und in welchem Umfang solche Untersuchungen vorgenommen werden sollten“, stellt Bergmann fest.
Das beginne bereits bei der Aufbewahrung von Blut- oder Gewebeproben. Während etwa in Großbritannien jeder Notarztwagen ein Set für Materialentnahme bei unklaren Todesfällen mitführe, sei in Deutschland überhaupt nur wenigen Ärztinnen und Ärzten bewusst, welche Konsequenzen die Klärung einer möglichen genetischen Ursache für die Familie habe.
„Wir brauchen bundesweite Versorgungsstrukturen, damit sowohl die weitere genetische Abklärung der Todesursache, die anschließende genetische Untersuchung und Beratung der Angehörigen sowie die psychosoziale Betreuung in die Regelversorgung übernommen werden.“ Hierfür sei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig, die neben den klinisch betreuenden Ärztinnen und Ärzten auch die Bereiche Neonatologie, Kinderheilkunde, Pathologie, Rechtsmedizin, Humangenetik, Rettungsdienst, Polizei, Staatsanwaltschaft, Psychologie und Psychotherapie einschließe.
Postmortale genetische Diagnostik als Prävention
„Wir müssen gemeinsam umdenken, denn eine molekulare Autopsie ist nicht nur Aufklärung der Todesursache, sondern kann auch eine lebensrettende Prävention sein“, betont Dr. Corinna Hendrich, Ärztin am Institut für Humangenetik. Dies haben die Ärztinnen bereits nachgewiesen. „In einem Fall etwa haben wir bei einem Jugendlichen, der scheinbar völlig gesund war und plötzlich verstarb, die genetische Veranlagung für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen entdeckt“, sagt Dr. Hendrich. Diese Genveränderung fanden sich auch bei der Mutter des Verstorbenen, die daraufhin nun kardiologisch betreut wird. Im aktuellen Projekt haben die Forschenden bisher in jedem zweiten Fall genetische Ursachen gefunden, die mitverantwortlich für den Tod der untersuchten Kinder oder Jugendlichen waren.
Das Projekt erfolgt in Zusammenarbeit mit der MHH-Kinderklinik sowie den MHH-Instituten für Pathologie und für Rechtsmedizin, der Kinderklinik auf der Bult in Hannover, der Kinderklinik der LMU München, der Universitätsmedizin Mainz und dem Universitätsklinikum Frankfurt und der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf.
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