Mammographie-Screening: Frauen ab 70 Jahren erhalten ab Januar Einladung per Post

von | Aug 23, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

© Svea Pietschmann/G-BA

Das gelte aber nur, “wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist”.

Laut G-BA werde dies in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein nach aktuellem Stand voraussichtlich der Fall sein. Dort entfalle dann die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.

Die KBV hat in diesem Kontext die wichtigsten Informationen für Patientinnen zusammengefasst. Darin heißt es:

“Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich seit 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein”.


Weiterführende Informationen:
 

 

Lesen Sie auch:
 


Die Beiträge im News-Bereich werden erstellt vom

X-Press Journalistenbüro GbR
Schwimmbadstr. 29
37520 Osterode am Harz

Web: www.xpress-journalisten.com
E-Mail: redaktion(at)med-lab-portal.de

 

Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.