Labormedizin: Hoffnung auf bundesweit faire Bezahlung für das Praktische Jahr (PJ)

von | Jun 24, 2024 | Allgemein, Politik

 „Die Ausbildung unseres medizinischen Nachwuchses ist für die Zukunft der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten von entscheidender Bedeutung. Ich unterstütze deshalb das Anliegen der Medizinstudierenden, die für eine faire Entlohnung ihrer wichtigen Arbeit und grundsätzlich bessere Bedingungen im PJ auf die Straße gehen. Der Bund sollte in Absprache mit den Ländern eine möglichst einheitliche Aufwandsentschädigung für Studierende festlegen, damit das Auswahlkriterium für eine PJ-Einrichtung nicht primär die Höhe der Vergütung, sondern das Lehrangebot ist“, erklärt Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer.

Veränderungen regt Quitterer auch bei der aktuellen Fehlzeitenregelung an. Bisher stünden für das gesamte PJ höchstens 30 Fehltage zur Verfügung. Jedoch dienten diese nicht ausschließlich der Erholung oder Studienvorbereitung. Stattdessen zählten auch Krankheitstage als Fehltage. Dieser Umstand führe dazu, dass PJler oft trotz Erkrankung zur Ausbildungsstätte gingen. „Es ist ein Skandal, dass für Medizinstudierende im PJ keine offizielle Möglichkeit besteht, sich krankzumelden. Krankheits- und Fehltage im PJ sollten deshalb in der Approbationsordnung für Ärzte unbedingt getrennt werden“, so Bayerns Ärztekammerpräsident.

Aktuell sind Aufwandsentschädigungen für Medizinstudierende im PJ nicht geregelt. Die Studierenden sollen während des PJ die im Studium erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis vertiefen und erweitern. Das PJ gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen und wird in einem Lehrklinikum oder einer ambulanten Lehrpraxis absolviert. Im Rahmen des PJ führen die Studierenden unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer ausgebildeten Fachärztin oder eines ausgebildeten Facharztes ärztliche Aufgaben durch.


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