KKNMS kritisiert Verzögerungen bei der Kostenerstattung von MS-Therapien durch private Krankenversicherungen

von | Mai 15, 2026 | Forschung, Gesundheit

Die Task Force Versorgungsstrukturen und Therapeutika des krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS e.V.) hat sich zu den zunehmenden Verzögerungen bei der Kostenerstattung leitliniengerechter Therapien bei Multipler Sklerose durch private Krankenversicherungen (PKV) geäußert. Die Experten sehen darin ein erhebliches Risiko für betroffene Patientinnen und Patienten.

Die Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die zu bleibenden neurologischen Schäden führen kann. Moderne verlaufsmodifizierende Therapien (Disease Modifying Therapies, DMT) ermöglichen es, Krankheitsaktivität zu kontrollieren, Schübe zu reduzieren und das Fortschreiten von Behinderung zu verlangsamen. Der therapeutische Nutzen hänge jedoch entscheidend von einem frühen Therapiebeginn ab – dem sogenannten „Window of Opportunity“.

In der Praxis beobachten Neurologen jedoch wiederholt Verzögerungen bei der Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen. Besonders bei kostenintensiven, hoch wirksamen Therapien käme es zu umfangreichen Rückfragen, wiederholten Anforderungen von Unterlagen oder der Einschaltung externer Gutachter. Solche Prüfverfahren könnten sich über mehrere Wochen hinziehen und den notwendigen Therapiebeginn erheblich verzögern.

Neuronen. Symbolbild. Credits: Pixabay
Neuronen. Symbolbild. Credits: Pixabay

Die KKNMS weist darauf hin, dass diese Verzögerungen medizinisch nicht neutral seien. Während administrativer Prüfungen könnten neue entzündliche Läsionen entstehen oder Schübe auftreten, die zu dauerhaften neurologischen Defiziten führen. Einmal eingetretener axonaler Schaden sei irreversibel. Die Experten fordern daher, dass Versicherungsprüfungen den Beginn medizinisch notwendiger Therapien nicht verzögern dürfen und Versicherte zeitnah Klarheit über die Kostenerstattung erhalten.

Privatversicherte Patientinnen und Patienten würden dadurch faktisch schlechter versorgt als gesetzlich Versicherte, bei denen gesetzliche Fristen für Leistungsentscheidungen bestehen. Dies widerspreche dem Grundsatz einer gleichwertigen medizinischen Versorgung unabhängig vom Versicherungsstatus. Die Task Force sieht zudem mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen für Versicherungen, wenn durch Verzögerungen gesundheitliche Schäden entstehen.

Die KKNMS fordert den Gesetzgeber und die PKV auf, zeitnahe und transparente Bearbeitungsprozesse sicherzustellen, damit Menschen mit Multipler Sklerose unabhängig vom Versicherungsstatus frühzeitig Zugang zu leitliniengerechter Therapie erhalten. Zeitverlust in der MS-Therapie könne langfristig zu schweren Behinderungen führen und dürfe nicht durch vermeidbare administrative Prozesse entstehen.

Weitere Informationen:

Kompetenznetz Multiple Sklerose –

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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