Kardiologische Diagnostik: Neue Kassenleistung beschäftigt die Herzmedizin

von | Jun 14, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die nicht-invasive koronare Computertomografie (CT-Koronarangiografie / CCTA) bei Verdacht auf chronische / stabile koronare Herzkrankheit (KHK) auch ambulant Kassenleistung werden soll. Die Entscheidung ist nachvollziehbar: Die Untersuchungsqualität ist im Vergleich zu invasiven Koronarangiografien bei CT-Koronarangiografien mindestens gleichrangig, außerdem gibt es weniger Komplikationen. Strahlenbelastung gibt es jedoch bei beiden Verfahren.

Bereits im vergangenen Herbst hatte die DEGAM an Anhörungen im G-BA teilgenommen. „Die hohe Zahl der Koronarangiografien in Deutschland ist – vor allem im internationalen Vergleich – medizinisch nicht zu erklären“, betont Präsidiumsmitglied Günther Egidi, der das Thema innerhalb der DEGAM federführend begleitet.

„Mit dem nicht-invasiven Verfahren haben wir eine neue Option, die Versorgung zu verbessern. Dabei ist es unsere Aufgabe als Hausärzte, im Sinn des Strahlenschutzes dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten nach CCTA nicht routinemäßig auch noch einen Herzkatheter bekommen. Die ambulante CCTA soll für Betroffene mit intermediärem Risiko (Vortestwahrscheinlichkeit zwischen 15 und 50 Prozent) und ohne Kontraindikationen zum Goldstandard werden – wie es auch in der Nationalen VersorgungsLeitlinie steht.“


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