IQWiG erhält erste Aufträge zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen für Krankenhausleistungen
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat vom Bundesgesundheitsministerium die ersten sechs Aufträge zur Erstellung wissenschaftlicher Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen in der Krankenhausversorgung erhalten. Dies markiert einen konkreten Schritt der Krankenhausreform von 2024.

Die Aufträge betreffen folgende Leistungsgruppen:
- Endoprothetik Hüfte
- Revision Hüftendoprothetik
- Endoprothetik Knie
- Revision Knieendoprothetik
- Carotis operativ / interventionell
- Komplexe periphere arterielle Gefäße
Das IQWiG hat bis Anfang August 2026 Zeit, die Aufträge zu bearbeiten. Dabei kommt eine eigens entwickelte Methodik zum Einsatz, die sowohl Qualitäts- als auch Wirtschaftlichkeitskriterien berücksichtigt.
Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie, erklärte, dass mit diesen Aufträgen der Startschuss für konkrete Projekte gefallen sei. Das Institut wolle mit seinen Empfehlungen zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftssicheren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen.
Die Empfehlungen des IQWiG dienen als Grundlage für Analysen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu Auswirkungen auf die Anzahl und geographische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf dieser Basis legt das Bundesgesundheitsministerium die Mindestvorhaltezahlen per Rechtsverordnung fest, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die Festlegung von Mindestvorhaltezahlen soll die Qualität der stationären Versorgung bei komplexen Leistungen sichern und die Konzentration an geeigneten Standorten fördern. Die ersten sechs Leistungsgruppen bilden den Auftakt für weitere Aufträge in den kommenden Jahren.
Weitere Informationen:
Projekte & Ergebnisse | IQWiG.de
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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