Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gleichkommen
„Die zunehmende Gewalt in Krankenhäusern und auch in Arztpraxen zeigt eine beunruhigende Entwicklung auf und bringt Unsicherheit und Angst in die Gesundheitsversorgung. Die geplanten gesetzlichen Änderungen sind ein erster Schritt, um dem Personal, das sich täglich im ambulanten und stationären Bereich für das Gemeinwohl einsetzt, besseren Schutz zu gewährleisten“, sagt LÄKB-Präsident Frank-Ullrich Schulz. Unerlässlich sei jedoch neben einer Anpassung des Gesetzes eine konsequente Strafverfolgung und Aufklärung der Angriffe.
Die eigentliche Verbesserung des Schutzes ergibt sich durch eine Hintertür. Denn die Anwendung von §115 auf medizinisches Personal würde zwangsläufig zur Anwendung von §113 führen. Dort wiederum heißt es:
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
Die Zahl der „gefährlichen“ und „schweren“ Körperverletzungen in Krankenhäusern stieg zwischen 2020 und 2023 von 15 auf 24, insgesamt wurden 2023 125 Körperverletzungen erfasst. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Gesundheitsministeriums hervor.
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