Gefahrstoffverordnung betrifft auch die Labormedizin

von | Dez. 19, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Auch die Labormedizin muss sich damit befassen: Am 04.Dezember 2024 wurde die Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung dient insbesondere dem verbesserten Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen an ihrem Arbeitsplatz.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird das aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) bekannte risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen rechtlich bindend integriert. Das Konzept definiert drei Risikobereiche: geringes (grün), mittleres (gelb) und hohes (rot) Risiko. Dieses „Ampel-Prinzip“ soll Betriebe dabei unterstützen, bei der Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen entsprechende Schutzmaßnahmen risikobezogen festzulegen.

Symbolbild. Credits: Chokniti Khongchum/Pexels
Symbolbild. Credits: Chokniti Khongchum/Pexels

Angepasst werden auch die Regelungen zu Asbest. Diese betreffen neben den Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen auch klare Vorgaben bei zulässigen Tätigkeiten im Rahmen von Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsmaßnahmen. Es werden neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest formuliert sowie eine sogenannte Mitwirkungs- und Informationspflicht der Veranlasser – zum Beispiel Eigentümer oder Bauträger – eingeführt.

Eine weitere wichtige Änderung beinhaltet die Umsetzung chemikalienrechtlicher Regelungen der Europäischen Union in deutsches Recht. Neu für Unternehmen sind zum Beispiel die Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten, wenn bei der Arbeit im Betrieb Gefährdungen durch reprotoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B der EU-Krebsrichtlinie auftreten. Auch in diesen Fällen muss künftig ein Expositionsverzeichnis geführt werden. Die DGUV bietet den Betrieben zur rechtssicheren Dokumentation die Zentrale Expositionsdatenbank, ZED, an. Diese Datenbank dient der zentralen Erfassung von Expositionen gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen und – neu – reproduktionstoxischen Stoffen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen informieren die Betriebe durch ihre Aufsichtspersonen und über verschiedene Informationsmedien umfassend zu der neuen Gefahrstoffverordnung. Sie bieten auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Detaillierte Informationen zu Gefahrstoffen erhalten Betriebe in der GESTIS-Stoffdatenbank, dem Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zum Gefahrstoff Asbest finden sich darüber hinaus weitere Informationen auf den Seiten der Unfallversicherungsträger wie der Gefahrstoff-Datenbank der BG BAU “ WINGIS„.

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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