GeDIG-Entwurf: ePA soll zum zentralen digitalen Einstieg ins Gesundheitssystem werden

von | Apr. 15, 2026 | Digitalisierung, Gesundheit, Politik

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein neues Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen vorgelegt. Das sogenannte GeDIG-Gesetz soll die Digitalisierung von Versorgung und Pflege deutlich vorantreiben, die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln und die Vorgaben der europäischen EHDS-Verordnung fristgerecht umsetzen. Ziel ist eine nutzerfreundlichere, interoperable und datengestützte Gesundheitsversorgung.

Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung elektronischer Überweisungen im ambulanten Bereich ab September 2029 vor. Versicherte sollen über die ePA-App einen digitalen Zugang zu einer bundeseinheitlichen Ersteinschätzung und Terminbuchung erhalten. Die Zugriffsrechte für Apothekerinnen und Apotheker auf die ePA werden erweitert, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Zudem soll eine digitale Impfdokumentation als Vorstufe eines vollständig digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden.

Symbolbild. Credits: Pixabay
Symbolbild. Credits: Pixabay

Im Bereich der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten werden Reallabore bei Krankenkassen ermöglicht, in denen innovative Datennutzung erprobt werden kann. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird ausgebaut, unter anderem mit der Möglichkeit, in bestimmten Fällen Leistungserbringer zu identifizieren. Die Telematikinfrastruktur soll stabiler und leistungsfähiger werden, die Gesellschaft für Telematik (gematik) erhält deutlich erweiterte Steuerungs- und Betriebskompetenzen.

Das Gesetz dient auch der Umsetzung der EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Dazu gehören die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit sowie Regelungen zur grenzüberschreitenden Datenübermittlung ab 2029. Interoperabilität und Barrierefreiheit der Systeme sollen gestärkt werden, um medienbruchfreie Prozesse zu ermöglichen und Leistungserbringer von Bürokratie zu entlasten.

Für den Bund entstehen einmalige Haushaltsausgaben von rund 22 Millionen Euro sowie jährliche Mehrausgaben von bis zu 10 Millionen Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung muss mit jährlich etwa 2,2 Millionen Euro zusätzlichem Aufwand rechnen. Gleichzeitig sind erhebliche Entlastungen für Leistungserbringer von bis zu 440 Millionen Euro pro Jahr durch Effizienzgewinne geplant.

Das Gesetz soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege konsequent fortsetzen und die Potenziale von Daten für Versorgung, Forschung und Innovation besser ausschöpfen.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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