EU erlässt strengere Regeln für Laserpointer

von | Nov 25, 2024 | Allgemein, Forschung, Gesundheit

Für Laserpointer gelten in der Europäischen Union (EU) strengere Regeln: Seit September sind in der EU nur noch Geräte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. Die maximal erlaubte Leistung wird gemäß der neuen Norm EN 50689 für Laserpointer auf 1 Milliwatt (1mW) begrenzt. Jetzt weisen auch deutsche Behörden darauf hin – und geben Tipps.

Strengere Regeln für den Einsatz von Laserpointern. Symbolbild. Credits: Cottonbro Studio/ Pexels
Strengere Regeln für den Einsatz von Laserpointern. Symbolbild. Credits: Cottonbro Studio/ Pexels

Das BfS und die BAuA empfehlen:

• Kaufen und verwenden Sie – wenn überhaupt – möglichst nur Laserpointer der Klasse 1.
• Kaufen Sie keine Laserpointer mit höheren Leistungen jenseits 1mW oder als Schnäppchen im Onlinehandel über einschlägige Marktplätze.
• Kaufen Sie keine gefährlichen Laserprodukte, die im Europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate oder der nationalen Datenbank der BAuA für gefährliche Produkte www.baua.de/produktrueckrufe gelistet sind.
• Achten Sie auf Kennzeichnungen und Warnhinweise. Kaufen Sie keine Laserpointer, bei denen Informationen zur Leistung fehlen.
• Richten Sie nie einen Laserstrahl auf Menschen. Blicken Sie nie absichtlich in einen Laserstrahl.
• Bei einem unabsichtlichen Blick in einen Laserstrahl schließen Sie bewusst die Augen und bewegen Sie den Kopf aus dem Strahl.
• Bewahren Sie Laserpointer für Kinder und Jugendliche unzugänglich auf. Sie sind kein Spielzeug.

Lesen Sie auch:

One Health: Ytterbium-Scheibenlaser erkennt Luftschadstoffe – MedLabPortal


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.