Dauerreichbarkeit während des Weihnachtsurlaubs gefährdet die Gesundheit

von | Dez. 20, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Ständige Erreichbarkeit kann zu chronischen Stressbelastungen führen und massive Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit der Beschäftigten haben. Darauf macht der TÜV-Verband aufmerksam und empfiehlt Arbeitgebern, eine gesunde Erreichbarkeitskultur zu schaffen. Denn die Einhaltung von Arbeits- und Erholungszeiten sei im Arbeitsrecht ohnehin eindeutig geregelt.

Der TÜV-Verband hat vor den Folgen dauernder Erreichbarkeit während der Urlaubszeit für Beschäftigte gewarnt. „Ständige Erreichbarkeit kann negative Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit der Berufstätigen haben. Chronischer Stress, Burnout-Symptome wie Schlafstörungen oder anhaltende Erschöpfung sowie ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind häufige Folgen“, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband. Eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom habe ergeben, dass die Hälfte der Arbeitnehmer während ihres Weihnachts- bzw. Neujahrsurlaubs für Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden erreichbar ist.

Burnout. Symbolbild. Credits: Pexels/Anna Tarazevich

Demnach reagierten die Befragten vor allem auf E-Mails, Kurznachrichten oder Telefonanrufe. Studien zeigten jedoch, dass die Unterbrechung von Erholungsphasen durch dienstliche Anfragen oder regelmäßiges Checken beruflicher E-Mails oder Kurznachrichten zu einer reduzierten Regenerationsfähigkeit führen könnten. Auch aus arbeitspsychologischer Sicht könne die Erwartung dauernder Erreichbarkeit negative Folgen haben. „Der gefühlte Arbeitsdruck steigt, selbst wenn gar nicht oder nur wenig gearbeitet wird, wie mal eben noch auf eine E-Mail zu reagieren“, sagt Siegl. „Die Beschäftigten können gedanklich nicht vollständig von der Arbeit abschalten.“ Das hemmt den erforderlichen Erholungsprozess, was auf Dauer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Psyche der Mitarbeitenden haben könne.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das Thema Erreichbarkeit hingegen klar geregelt. Das Arbeitszeitgesetz schützt die Einhaltung von Ruhezeiten und die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit. Vorgaben gibt es für Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste, die beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Gastronomie oder in technischen Bereichen wie der IT oder Gebäudetechnik angewendet werden. Das Bundesurlaubsgesetz stellt sicher, dass sich Berufstätige während ihres Urlaubs uneingeschränkt erholen können. Beide Gesetze zielen darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu fördern.

Die arbeitsmedizinischen Dienste der TÜV-Organisationen wie AMD TÜV und MEDITÜV unterstützen Unternehmen und andere Arbeitgeber bundesweit in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes, der Gesundheitsförderung sowie bei betriebspsychologischen Fragestellungen.

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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