Biosimilars: G-BA leitet Verfahren zur erweiterten Substitution ein
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Stellungnahme-Verfahren zur erweiterten Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Biosimilars gestartet. Damit soll der letzte Schritt zur Substitution dieser Arzneimittel bei der Abgabe in Apotheken umgesetzt werden. Der AOK-Bundesverband unterstützt die Initiative, da sie angesichts steigender Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Kosteneinsparungen ermöglicht. Durch den Wettbewerb sollen Versorgungskosten sinken und die GKV finanziell entlastet werden. Zudem wird die Abgabe in Apotheken flexibler und unbürokratischer, ohne dass erneute Arztbesuche nötig sind.

Die medizinische Sicherheit der Substitution wurde bereits vor Jahren von europäischen Zulassungsbehörden bestätigt. Die seit über einem Jahr geltende Austauschbarkeit von Biosimilars in parenteralen Zubereitungen verlief problemlos. Biosimilars sind seit über 20 Jahren im Einsatz, und einige EU-Länder nutzen kostengünstige Nachahmerpräparate bereits intensiver als Deutschland. Experten sehen durch eine breitere Anwendung Einsparpotenziale von bis zu einer Milliarde Euro. Angesichts der angespannten GKV-Finanzen sollen Biosimilars künftig eine zentrale Rolle in der kosteneffizienten Versorgung spielen.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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