Lecanemab bei Alzheimer-Demenz: IQWiG startet Informationsangebot

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat auf seiner Website gesundheitsinformation.de ein neues Informationsangebot zum Alzheimer-Medikament Lecanemab (Handelsname Leqembi) gestartet. Obwohl der Wirkstoff Mitte April 2025 unter strengen Auflagen die EU-Zulassung für die Behandlung von Personen mit früher Alzheimer-Demenz erhalten hat, ist er in Deutschland noch nicht verfügbar. Derzeit erarbeitet der Hersteller verpflichtende Aufklärungsmaterialien, darunter eine Patientenkarte, die vor Behandlungsbeginn ausgehändigt werden muss. Erst nach deren Fertigstellung kann der Verkaufsstart erfolgen, gefolgt von einer Nutzenbewertung durch IQWiG und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Lecanemab ist ein Antikörper, der gegen Amyloid-Beta-Eiweißablagerungen im Gehirn wirkt, die als zentrale Ursache der Alzheimer-Krankheit gelten. Das Medikament bindet an diese Eiweißstrukturen, um weitere Ablagerungen zu verhindern und bestehende teilweise abzubauen. Ziel ist es, das Fortschreiten der Erkrankung in frühen Stadien zu verlangsamen. Eine Heilung oder ein Stopp des Krankheitsverlaufs ist jedoch nicht möglich. Der Wirkstoff richtet sich ausschließlich an eine kleine Gruppe von Patient*innen in der Anfangsphase der Alzheimer-Demenz, die durch aufwändige diagnostische Verfahren identifiziert werden müssen. Zudem birgt die Behandlung Risiken für schwerwiegende Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen oder -blutungen, weshalb regelmäßige medizinische Kontrollen erforderlich sind.

Das neue Informationsangebot des IQWiG richtet sich an Betroffene und Angehörige, die wissen mö Wollen, ob Lecanemab für sie infrage kommt. Auf gesundheitsinformation.de erläutert das Institut verständlich, unter welchen Voraussetzungen der Wirkstoff eingesetzt werden darf und welche Untersuchungen notwendig sind, um geeignete Patient*innen zu bestimmen. Die Informationen basieren auf aktuell verfügbaren Daten und sollen Orientierung bieten, bis weitere Erkenntnisse aus der Nutzenbewertung vorliegen.
Sobald Lecanemab in Deutschland auf den Markt kommt, beginnt die frühe Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Der G-BA beauftragt das IQWiG, die Vor- und Nachteile des Wirkstoffs im Vergleich zu bestehenden Therapien wissenschaftlich zu prüfen. Dafür muss der Hersteller umfassende Daten, einschließlich unveröffentlichter Studienergebnisse, bereitstellen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden voraussichtlich drei Monate nach Markteinführung, vermutlich im zweiten Halbjahr 2025, veröffentlicht. Anschließend führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und entscheidet abschließend über den Zusatznutzen von Lecanemab im Vergleich zu etablierten Behandlungsoptionen.
Das IQWiG plant, die Informationen auf gesundheitsinformation.de nach Abschluss der Nutzenbewertung zu aktualisieren, um Patient*innen und Angehörigen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Die strengen Auflagen und die begrenzte Zielgruppe unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken bei der Anwendung von Lecanemab.
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Weitere Informationen:
Lecanemab (Leqembi) bei früher Alzheimer-Demenz
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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