Erste Zwischenergebnisse zur Cannabis-Teillegalisierung: Weniger Straftaten, stabile Konsumentenzahlen

von | Sep. 30, 2025 | Forschung, Gesundheit

Der erste Zwischenbericht des Projekts Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) zeigt, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zu einem deutlichen Rückgang cannabisbezogener Straftaten geführt hat, während sich die Anzahl der Konsumenten kaum verändert hat. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, erlaubt Erwachsenen den privaten Eigenanbau sowie den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau in Anbauvereinigungen.

Die unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung EKOCAN, beauftragt vom Bundesministerium für Gesundheit, untersucht die Auswirkungen auf Jugendschutz, Gesundheit und Kriminalität. Beteiligt sind das Centre for Health and Society der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU), das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Die Projektleitung in Düsseldorf liegt bei Suchtforscher Prof. Dr. Daniel Kotz, die Koordination bei Dr. Jakob Manthey vom UKE.

Cannabis. Credits: Pixabay
Cannabis. Credits: Pixabay

Der Bericht basiert auf Daten aus zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen bis August 2025 und fasst vorläufige Erkenntnisse zusammen. Im Jahr 2024 konsumierten schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis, was einer stabilen Zahl entspricht. Die Teillegalisierung hat die Konsumentenzahlen unter Jugendlichen und Erwachsenen kurzfristig nicht signifikant beeinflusst; der sinkende Trend im Jugendkonsum setzt sich fort. Etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumenten pflegt jedoch weiterhin einen riskanten Umgang mit der Substanz durch täglichen oder fast täglichen Verzehr, was das Risiko gesundheitlicher Probleme erhöht. Zudem gibt es Hinweise, dass weniger Jugendliche nach der Legalisation Suchtberatungen aufsuchen. Der Gesamtbedarf an Cannabis wurde 2024 zu einem geringen Teil durch legale Quellen gedeckt: Medizinalcannabis deckte 12 bis 14 Prozent ab, während Anbauvereinigungen weniger als 0,1 Prozent beitrugen. Die Anteile von Eigenanbau und illegalem Markt lassen sich derzeit nicht quantifizieren.

Die geringe Beteiligung an Anbauvereinigungen deutet auf Bedarf an vereinfachten Rahmenbedingungen hin, um den Schwarzmarkt effektiver zu verdrängen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 verzeichnet rund 100.000 weniger Strafverfahren im Cannabis-Bereich als 2023, was die größte Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik darstellt. Besonders Kleinkonsumenten profitieren, da der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf straffrei ist. Für eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf organisierte Kriminalität, Polizeipraxis und Justiz sind weitere Daten und ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig. Die vorläufigen Ergebnisse deuten auf keine kurzfristigen Veränderungen im Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum hin, doch langfristige Effekte lassen sich erst mit größerem Abstand ermitteln. EKOCAN, das am 1. Januar 2025 startete, wird bis April 2028 laufen und einen Abschlussbericht vorlegen. Die Erkenntnisse dienen als Grundlage für mögliche Anpassungen der Cannabispolitik, einschließlich Debatten um Fachgeschäfte oder strengere Regulierungen.

Original Paper:

Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN): 1. Zwischenbericht | ZFDM Repository

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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