DIVI kritisiert Notfallreform-Entwurf

von | Mai 22, 2026 | Forschung, Gesundheit, Politik

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sieht im Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung weiterhin erhebliche Defizite. In einer detaillierten Stellungnahme fordert die Fachgesellschaft insbesondere unabhängige Qualitätssicherungsstrukturen, klare Führungsverantwortung bei den Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie verbindliche Standards und eine einheitliche digitale Infrastruktur.

Die DIVI begrüßt zwar wichtige Korrekturen gegenüber früheren Fassungen des Entwurfs, mahnt jedoch dringende Nachbesserungen an. Der Entwurf enthalte positive Ansätze, reiche aber in zentralen Punkten nicht aus, um die Patientensicherheit nachhaltig zu gewährleisten, erklärte Professorin Sabine Blaschke, federführende Autorin der Stellungnahme und Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen:

  • Qualitätssicherung: Die DIVI lehnt eine Selbst-Evaluation durch die Leistungsträger ab und fordert unabhängige, neutrale Daten- und Evaluationsstrukturen auf Bundesebene.
  • Governance der Integrierten Notfallzentren: Die organisatorische und fachliche Verantwortung muss eindeutig bei den Krankenhäusern liegen.
  • Strukturierte Ersteinschätzung: Diese muss durch klinische Sicherheitsnetze (Red-Flag-Kriterien, maximale Wartezeiten, verpflichtende Audits) ergänzt werden, um vulnerable Patientengruppen nicht zu gefährden.
  • Digitale Vernetzung: Es braucht eine interoperable, sektorenübergreifende digitale Notfalldokumentation entlang der gesamten Rettungskette sowie perspektivisch ein bundesweites Notfallregister.
Professorin Sabine Blaschke, Prof. Florian Hoffmann und Prof. Alexander Zarbock | Copyright: Universitätsmedizin Göttingen, Klinikum Dritter Orden (Peter Braun), Universitätsklinikum Münster
Professorin Sabine Blaschke, Prof. Florian Hoffmann und Prof. Alexander Zarbock | Copyright: Universitätsmedizin Göttingen, Klinikum Dritter Orden (Peter Braun), Universitätsklinikum Münster

Zusätzlich fordert die DIVI verbindliche Personalmindeststandards für Notaufnahmen und eine auskömmliche Refinanzierung der Vorhaltekosten. Die Notaufnahme müsse als eigenständige Versorgungsstruktur sichtbar gemacht werden.

Patientensicherheit müsse die explizite Leitgröße der Reform sein – nicht nur ein Nebeneffekt, betonte DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann. Der neue Generalsekretär Prof. Alexander Zarbock ergänzte, dass dynamische Krankheitsbilder und vulnerable Patientengruppen im Fokus bleiben müssten.

Die DIVI begrüßt die geplante stärkere Digitalisierung, sieht aber die Chance für eine wirklich einheitliche Infrastruktur noch nicht ausreichend genutzt. Die Fachgesellschaft bietet dem Gesetzgeber ihre Expertise für weitere Überarbeitungen an, bevor der Bundesrat in gut drei Wochen über den Entwurf berät.

Die vollständige Stellungnahme der DIVI zum Kabinettsentwurf ist auf der Website der Fachgesellschaft abrufbar.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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