Digitale Zukunft für die Diabetesversorgung: DDG begrüßt neuen G-BA-Beschluss

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) unterstützt den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), digitale Module in die strukturierte Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 zu integrieren. Mit etwa 4,7 Millionen gesetzlich Versicherten, die bereits an klassischen Disease Management Programmen (DMP) teilnehmen, sieht die DDG in den neuen digitalen DMP (dDMP) eine vielversprechende Ergänzung – allerdings nur, wenn bestehende Strukturen dringend überarbeitet werden.

Seit ihrer Einführung haben DMP die Versorgung von Diabetikern erheblich verbessert. „Studien belegen Rückgänge bei Amputationen um 58 Prozent, Erblindungen um 64 Prozent und der Dialysepflicht um 36 Prozent“, betont Dr. med. Tobias Wiesner, niedergelassener Diabetologe aus Leipzig und Vorstandsmitglied der DDG sowie des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen (BVND). Doch trotz dieser Erfolge sieht er Handlungsbedarf: „Der bürokratische Aufwand ist enorm, und die Honorierung oft nicht kostendeckend. Das gefährdet die ambulante Diabetologie.“
Mehr Flexibilität durch digitale Module
Die neuen digitalen Module sollen die Versorgung flexibler und effizienter gestalten. Videosprechstunden, asynchrone Kommunikation über sichere Messenger und datengestütztes Glukosemanagement ermöglichen eine individuellere Betreuung. „Das dDMP kann die Therapie stärker auf die Patienten zuschneiden und hilft, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, erklärt Prof. Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der DDG-Kommission Digitalisierung. Voraussetzung für die Teilnahme: Praxen müssen digitale Tools wie Terminmanagement und die Telematik-Infrastruktur nutzen, Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA).
Die DDG arbeitet zudem an der elektronischen Diabetesakte (eDA), die nahtlos an die ePA andocken könnte. „Die vorhandenen Technologien und Datenstrukturen machen ein digitales DMP unverzichtbar“, so Müller-Wieland.
Reformen als Schlüssel zum Erfolg
Trotz der positiven Aussichten mahnt die DDG: Ohne tiefgreifende Reformen der bestehenden DMP droht das Potenzial des dDMP ungenutzt zu bleiben. Gemeinsam mit dem BVND fordert sie in einer Stellungnahme unter anderem:
- Wirtschaftlichkeit: Rückwirkende Honorarrückforderungen abschaffen.
- Effizienz: Digitale Einschreibung verpflichtend machen, um Doppeldokumentation zu vermeiden.
- Vergütung: Videosprechstunden und digitale Schulungen klar honorieren.
- Intersektionale Versorgung: Krankenhäuser stärker einbinden.
- Einheitlichkeit: Bundesweite Verträge statt regionaler Unterschiede.
- Schnittstellen: Telematik-Infrastruktur und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) integrieren.
„Nur mit einem stabilen Fundament kann das dDMP ein Fortschritt werden“, betont Müller-Wieland. Die Forderungen sind auf der DDG-Website unter https://www.ddg.info/politik/stellungnahmen einsehbar.
Digitalisierung als Chance
„Das dDMP könnte ein Modell für die moderne Versorgung chronisch Kranker werden“, sagt Wiesner. „Aber es darf weder Ärztinnen und Ärzten noch Patienten neue Hürden aufbürden.“ Bevor das Programm startet, muss das Bundesministerium für Gesundheit die technischen Details per Rechtsverordnung klären – eine Umsetzung wird daher nicht vor 2026 erwartet.
Die DDG sieht in der Digitalisierung eine große Chance, die Diabetesversorgung zukunftssicher zu machen – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen.
Original Paper:
Beschlussentwurf über die XX. Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL): Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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