DGÄPC fordert gesetzliche Regelung für ästhetisch-plastische Behandlungen

von | Juni 30, 2025 | Gesundheit

Die steigende Nachfrage nach ästhetisch-plastischen Operationen und Behandlungen in Deutschland führt zu wachsenden Problemen in der Branche. Unqualifizierte Anbieter, darunter junge Studienabgänger ohne ausreichende Ausbildung und fachfremde Ärzte mit selbst verliehenen Titeln, bieten solche Eingriffe an, oft mit schwerwiegenden Folgen für Patienten. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) dringt deshalb auf eine gesetzliche Regelung, wie sie bereits in Österreich, Frankreich und Dänemark besteht, um den Patientenschutz zu stärken und Fehlbehandlungen einzudämmen.

Die Zahl der missglückten ästhetischen Behandlungen nimmt in Deutschland zu. Viele Patienten suchen Fachärzte auf, um Komplikationen oder unzufriedenstellende Ergebnisse korrigieren zu lassen. Laut einer Erhebung der DGÄPC im Jahr 2024 berichteten 4,6 Prozent der Patienten von Problemen nach Behandlungen durch andere Ärzte, ein Anstieg gegenüber 3,5 Prozent im Vorjahr. Etwa ein Fünftel dieser Fälle betrifft Eingriffe im Ausland, während der Großteil auf Behandlungen bei inländischen Beautyketten oder nicht spezialisierten Ärzten zurückzuführen ist. Besonders problematisch ist nach Ansicht der DGÄPC die Praxis, wonach Ärzte ohne spezifische Qualifikation, wie Orthopäden oder HNO-Ärzte, komplexe ästhetische Eingriffe wie Fettabsaugungen oder Brustvergrößerungen durchführen.

Die DGÄPC fordert daher, dass ästhetische Operationen und Behandlungen nur von bestimmten Facharztgruppen mit umfassender Ausbildung und nachgewiesener Erfahrung durchgeführt werden dürfen. Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie absolvieren eine sechsjährige Ausbildung und sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um ihren Titel zu behalten. Derzeit können jedoch frisch graduierte Ärzte oder fachfremde Mediziner ohne spezifische Qualifikation solche Eingriffe anbieten, oft beworben über soziale Medien wie TikTok. Dies führt zu einem erhöhten Risiko für Patienten, da die notwendige Expertise fehlt.

Symbolbild. Credits: Pexels
Der selbsternannte “Beauty-Doc” auf TikTok? Liber nicht. Symbolbild. Credits: Pexels

Ein zentrales Problem ist laut DGÄPC die fehlende gesetzliche Regelung in Deutschland. In Österreich beispielsweise dürfen seit 2013 ausschließlich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie sämtliche ästhetischen Operationen durchführen, während andere Fachgruppen wie Dermatologen oder HNO-Ärzte nur in ihren spezifischen Teilbereichen tätig werden dürfen. Ein ähnliches Modell wird von der DGÄPC für Deutschland angestrebt, um klare Standards zu setzen und die Qualität der Behandlungen zu sichern. Ohne solche Vorgaben bleibt die Branche anfällig für unqualifizierte Anbieter, die mit dem Versprechen schnellen Profits Patienten gefährden.

Neben fehlenden gesetzlichen Vorgaben trägt auch die Unwissenheit der Patienten zu den Problemen bei. Laut der DGÄPC-Statistik 2024 sind 48,6 Prozent der unter 30-Jährigen und 40,3 Prozent der Gesamtbevölkerung nicht über den Unterschied zwischen qualifizierten Fachärzten und selbsternannten „Beauty Docs“ oder anderen Fantasietiteln informiert. Dies führt dazu, dass Patienten unqualifizierte Anbieter wählen, ohne die Risiken zu kennen. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, stellt die DGÄPC auf ihrer Website kostenlose Checklisten und Ratgeber bereit, die Patienten bei der Auswahl qualifizierter Ärzte unterstützen sollen.

Die DGÄPC betont die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung, um den Patientenschutz zu gewährleisten und die Standards in der ästhetisch-plastischen Chirurgie zu erhöhen. Bis eine solche Regelung umgesetzt ist, bleibt die Aufklärung der Bevölkerung ein zentraler Ansatz, um Fehlbehandlungen zu reduzieren und das Vertrauen in die Branche zu stärken.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema und die DGÄPC Checkliste für Patienten zu den Themen Arztqualifikation und Arztbezeichnungen zum kostenlosen Download.


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