Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) fordert Nachbesserungen am GeDIG-Gesetzentwurf

von | Mai 21, 2026 | Gesundheit, Politik

Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrüßen grundsätzlich die Ziele des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), mahnen aber an mehreren Stellen Nachbesserungen an. In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2026 kritisieren sie insbesondere eine unzureichende Verknüpfung neuer datengestützter Instrumente mit den qualitätsgesicherten Früherkennungs- und Versorgungsprogrammen des G-BA.

Die unparteiischen Mitglieder unterstützen die weitere Digitalisierung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Stärkung der Telematikinfrastruktur und die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Sie begrüßen ausdrücklich die Aufnahme kardiovaskulärer Erkrankungen und entsprechender Risiken in die datengestützte Risikoerkennung durch Krankenkassen nach § 25b SGB V.

Kritik äußern sie jedoch an der mangelnden Abstimmung mit bestehenden G-BA-Richtlinien. Die Krankenkassen sollten bei Hinweisen an Versicherte stärker auf die qualitätsgesicherten Früherkennungsuntersuchungen nach §§ 25, 25a und 26 SGB V verweisen, um eine Fragmentierung der Prävention zu vermeiden. Die unparteiischen Mitglieder schlagen vor, dass der G-BA künftig inhaltliche Parameter für die datengestützte Risikoerkennung festlegt und zielgruppengerechte Informationen für die Versicherten beschließt.

Hochkarätige Experten tauschten sich am 20.5.2026 in Berlin auch über die Zukunft der Labormedizin aus: DGKL-Präsidentin Prof. Mariam Klouche, G-BA unparteiischer Vorsitzender Prof. Josef Hecken und DGKL-Vorstand Jan Wolter (v.l.n.r.). Credits: DGKL
Hochkarätige Experten tauschten sich am 20.5.2026 in Berlin auch über die Zukunft der Labormedizin aus: DGKL-Präsidentin Prof. Mariam Klouche, G-BA unparteiischer Vorsitzender Prof. Josef Hecken und DGKL-Vorstand Jan Wolter (v.l.n.r.). Credits: DGKL

Bei der elektronischen Patientenakte fordern sie eine ausdrückliche Aufnahme der organisierten Früherkennungsuntersuchungen, damit Daten wie Mammographie-Befunde oder Widersprüche künftig besser integriert werden können.

Zur geplanten digitalen Bedarfseinschätzung nach § 360b (neu) sprechen sich die unparteiischen Mitglieder dafür aus, den Regelungsauftrag dem G-BA zu übertragen. Nur so lasse sich eine inhaltliche Kohärenz mit den parallel laufenden Regelungen für Integrierte Notfallzentren (§ 123c SGB V) sicherstellen.

Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) begrüßen sie die Möglichkeit einer leistungserbringerbezogenen Nutzung von Daten für Zwecke der Qualitätssicherung, sehen aber erhebliche praktische Einschränkungen durch Zeitverzüge und unterschiedliche Pseudonymisierungsverfahren. Sie fordern Vereinfachungen und eine direkte Nutzung von FDZ-Daten für Qualitätssicherungszwecke ohne aufwändiges Antragsverfahren.

Weitere Vorschläge betreffen die pseudonymisierte Datenverarbeitung für alle Früherkennungsuntersuchungen, eine Gebührenbefreiung des G-BA und des IQTIG bei der Nutzung des FDZ sowie die Einbindung qualitätssicherungsbezogener Datenverarbeitung in die Telematikinfrastruktur.

Insgesamt unterstreichen die unparteiischen Mitglieder des G-BA, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht zu einer Schwächung der evidenzbasierten und qualitätsgesicherten Versorgungsstrukturen führen dürfe. Die Stellungnahme soll in das weitere Gesetzgebungsverfahren einfließen.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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