DGKL: Labormedizin kritisiert Nina Warkens geplante Ausweitung von Tests in Apotheken scharf
Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) lehnt Nina Warkens Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) vorgesehene Ausdehnung labordiagnostischer Untersuchungen auf Apotheken entschieden ab. In einer aktuellen Stellungnahme warnt die Fachgesellschaft vor einer unnötigen Parallelstruktur, die die bestehende flächendeckende und qualitativ hochwertige labormedizinische Versorgung in Deutschland gefährden würde.
Nach Ansicht der DGKL besteht kein Bedarf an zusätzlichen Testangeboten in Apotheken, da die Versorgung durch medizinische Labore bereits wohnortnah, schnell und wirtschaftlich gesichert sei. Eine Ausweitung würde stattdessen zu ineffizienten Doppelstrukturen, potenziell geringerer Qualität und höheren Kosten führen.
Kritisiert wird insbesondere, dass in Apotheken keine ärztliche Indikationsstellung möglich sei, was für sinnvolle Laboruntersuchungen zwingend erforderlich ist. Zudem fehlten in Apotheken oft die räumlichen, hygienischen und technischen Voraussetzungen – etwa für den sicheren Umgang mit infektiösem Material bei Erregern wie Influenza, RSV, Noroviren oder Rotaviren. Vertrauliche Gespräche oder Untersuchungen, etwa bei sexuell übertragbaren Infektionen, seien dort kaum realisierbar.
Die DGKL befürchtet ferner eine Schwächung der elektronischen Patientenakte (ePA), da Testergebnisse aus Apotheken isoliert gespeichert würden und ohne ärztlichen Kontext nur schwer interpretierbar seien. Dies könne zu unnötigen Doppeluntersuchungen und Zusatzkosten führen. Auch die fehlende verpflichtende Qualitätssicherung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) wird als Problem gesehen, was zu einer „Zwei-Klassen-Diagnostik“ führen könnte.

Weitere Bedenken betreffen Interessenkonflikte: Die Kombination von Tests und direktem Verkauf von Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln oder rezeptfreien Mitteln widerspreche unabhängiger Diagnostik und sei ethisch fragwürdig. Zudem drohe eine Lücke bei der Meldung meldepflichtiger Erregernachweise an den Öffentlichen Gesundheitsdienst, da Apotheken derzeit nicht entsprechend angebunden seien.
Die Fachgesellschaft warnt vor Risiken für vulnerable Patientengruppen, etwa bei falsch-negativen Ergebnissen durch unzureichend geschultes Personal, und sieht die historisch gewachsene Trennung von ärztlicher und pharmazeutischer Verantwortung gefährdet. Statt neuer Parallelstrukturen plädiert die DGKL dafür, die bewährte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und medizinischen Laboren zu stärken.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) war am 27. Februar 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Er zielt insgesamt darauf ab, Apotheken wirtschaftlich zu stärken und ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung auszubauen.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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