Experten begrüßen Reform der Lebendnierenspende – fordern aber Präzisierungen und verpflichtendes Register
Gesundheitsexperten haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Lebendnierenspenden grundsätzlich begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am gestrigen Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen lobten sie die Initiative als wichtigen Schritt, um mehr Menschen in medizinisch kritischen Situationen durch eine Nierentransplantation helfen zu können. Gleichzeitig forderten sie an mehreren Stellen präzisere Formulierungen, die Streichung einzelner Regelungen sowie die gesetzliche Verankerung eines verpflichtenden Langzeitregisters zum Schutz der Spender.
Der Entwurf (Drucksache 21/3619) zielt vor allem darauf ab, Überkreuz-Lebendspenden – also Spenden zwischen nicht verwandten oder nicht in enger Beziehung stehenden Paaren – zu erleichtern und damit die Wartezeiten für Nierentransplantationen zu verkürzen. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) empfahl, den Begriff „immunologische Gründe“ für Inkompatibilitäten zwischen Spender und Empfänger durch „medizinische Gründe“ zu ersetzen. Dadurch könnten auch anatomische oder funktionelle Kriterien berücksichtigt werden, was die Erfolgschancen von Überkreuz- und Kettenspenden erhöhe. Zudem plädierte die DTG für eine organneutrale Formulierung der Regelungen, um künftig auch Leber-, Dünndarm- oder Lungenspenden einzubeziehen und keine Nierenexklusivität zu schaffen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte ebenfalls klarere Begrifflichkeiten. Der im Entwurf verwendete Ausdruck „Überkreuz-Lebendnierenspende“ solle eine Abgrenzung zur klassischen Spende im Näheverhältnis schaffen, schließe aber auch Ring- oder Kettenspenden mit mehreren Paaren ein. Eine präzisere Abgrenzung sei notwendig, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Ein zentraler Kritikpunkt mehrerer Sachverständiger war der Schutz der Spender. Stefan Reuter von der Arbeitsgemeinschaft der Nierentransplantationszentren Nordrhein-Westfalen forderte die gesetzliche Verpflichtung zu einem qualitätsgesicherten Lebendspenderegister. Nur so ließen sich umfassende Langzeitdaten zu medizinischen und psychosozialen Folgen erheben. Das bestehende Deutsche Lebendspende-Register (SOLKID-GNR) sei derzeit die einzige bundesweite Infrastruktur für prospektive, qualitätsgesicherte Nachbeobachtungen. Ohne gesetzliche Verankerung und verpflichtende Datenübermittlung sei diese Struktur jedoch nicht nachhaltig zu sichern.
Eine Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) betonte den volkswirtschaftlichen Nutzen: Eine Nierentransplantation sei für Dialysepatienten die beste Versorgungsform und spare nach drei Jahren bereits Kosten im Vergleich zur langfristigen Dialysebehandlung. Der Aufbau einer Vermittlungsstelle für Überkreuzspenden sei zwar komplex, aber innerhalb von drei Jahren machbar.
Birgit Heilmann, Ärztin und selbst Nierenspenderin, mahnte eine deutlich bessere Aufklärung potenzieller Spender über gesundheitliche Risiken und Langzeitfolgen an. Die Spende einer Niere sei ein großer operativer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines gesunden Menschen. Sie sprach sich für den Erhalt des Subsidiaritätsprinzips aus und lehnte anonyme, ungerichtete Lebendspenden ab.
Ein Vertreter der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende schilderte praktische Nachsorgeprobleme, etwa Schwierigkeiten bei der Absicherung über die Unfallkasse. Viele Spender stünden nach der Operation mit unzureichender Unterstützung da.
Die Anhörung diente der Vorbereitung der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss. Die Experten stimmten darin überein, dass die Reform Potenzial habe, die Organspende zu stärken – vorausgesetzt, Spenderrechte und Datensicherheit würden konsequent gewahrt.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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