Prävolution: Krankenkasse fordert Grundrecht auf Gesundheit
In einem bundesweit beachteten Interview mit MedLabPortal forderte DGKL-Vorstand Jan Wolter am 12. Januar 2026 den totalen Reset des deutschen Gesundheitssystems – jetzt preschen auch andere Akteure mit frischen Ideen vor: Angesichts steigender Krankheitslast, wachsender Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung und unzureichender Prävention plädiert die Betriebskrankenkasse mkk für einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik. In einem aktuellen Positionspapier mit dem Titel „Prävolution jetzt: Gesundheit gehört ins Grundgesetz“ fordert die Kasse die Aufnahme eines expliziten Rechts auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit in das Grundgesetz.
Derzeit garantiert Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Gestützt auf ein verfassungsrechtliches Gutachten schlägt die mkk vor, diesen Passus um das Recht auf Gesundheit zu erweitern. Eine solche Verankerung würde den Staat verpflichten, Gesundheit nicht nur kurativ zu versorgen, sondern systematisch durch Aufklärung, Vorbeugung und die Gestaltung gesundheitsfördernder Lebenswelten zu schützen und zu fördern. Gesundheit wäre damit als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern zu berücksichtigen – auch bei Zielkonflikten mit anderen Grundrechten.

Die Vorständin der mkk, Andrea Galle, hat gemeinsam mit dem emeritierten Präventionsforscher Prof. Dr. Ingo Froböse eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Ziel ist es, eine breite gesellschaftliche und politische Debatte anzustoßen und Gesundheit als zentrale Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Stabilität neu zu bewerten. Der Petitionsausschuss des Bundestags wird sich in den kommenden Wochen mit der Initiative befassen, bevor sie zur öffentlichen Mitzeichnung freigegeben wird.
Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der mkk zeigt breite Zustimmung in der Bevölkerung: 61 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, den Schutz der Gesundheit im Grundgesetz zu verankern, um die Politik zu stärkerer Verantwortung zu verpflichten.
Aktuell dominiert in Deutschland nach Ansicht der mkk ein „Flickenteppich“ aus Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen, der zu Konflikten, Einzelfallentscheidungen und ineffizienter Mittelverwendung führt. Die Gesundheitsausgaben beliefen sich 2024 auf 538 Milliarden Euro, die überwiegend in die Behandlung bereits bestehender Erkrankungen flossen. Viele Volkskrankheiten wie Diabetes, Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder bestimmte Krebsformen ließen sich jedoch durch präventive Maßnahmen vermeiden oder verzögern. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt, dass etwa 40 Prozent aller Krebserkrankungen durch einen gesunden Lebensstil verhinderbar wären.
Andrea Galle betont, die Debatte dürfe nicht länger allein um die Finanzierung von Krankheiten kreisen, sondern müsse sich auf die Vermeidung von Erkrankungen konzentrieren. Prävention müsse von einem „nice to have“ zu einer zentralen Säule des Gesundheitssystems werden. Bewährte staatliche Instrumente wie Zuckersteuern, höhere Abgaben auf Alkohol oder strengere Regulierungen gesundheitsschädlicher Produkte hätten in anderen Ländern bereits Wirkung gezeigt.
Prof. Ingo Froböse unterstreicht, Gesundheit entstehe nicht primär in Praxen und Kliniken, sondern im Alltag – in Kitas, Schulen, Betrieben und Kommunen. Wer Prävention ernst meine, müsse Strukturen verändern, gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse schaffen und die Gesundheitskompetenz von klein auf systematisch stärken.
Die mkk fordert mit ihrem Positionspapier und der Petition einen konsequenten Perspektivwechsel: weg vom reinen Reparaturmodus hin zu einer präventiv ausgerichteten Gesundheitspolitik, die über Ressortgrenzen hinweg verbindlich verankert wird. Nur so lasse sich die wachsende Krankheitslast langfristig begrenzen und das System nachhaltig stabilisieren.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.




