Implantateregister Deutschland veröffentlicht neue technische Spezifikation

Ende April 2025 hat das Referat 126 „Implantateregister Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit die Request-for-Comments-Version 4.0.0 (RFC-Version) der technischen Spezifikation freigegeben. Diese dient als Grundlage für die im August 2025 erscheinende Version, die ab 2026 verbindlich sein wird. Die Spezifikation regelt die Meldung, Korrektur und Stornierung von Maßnahmen mit Brustimplantaten, Hüft- und Knieendoprothesen sowie Aortenklappen. Sie wurde mit dem Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hinsichtlich der Datensätze für Hüft- und Knieendoprothesen abgestimmt.

Bis zum 13. Juni 2025 können Interessierte die RFC-Version 4.0.0 kommentieren. Die Dokumente, einschließlich Release-Notes und Feedbackbogen, sind auf der Website des Implantatregisters Deutschland verfügbar. Kommentare sollen per E-Mail mit dem Betreff „IRD: Kommentierung der RFC-Version“ an die angegebene Adresse gesendet werden. Aus Transparenzgründen werden die eingereichten Rückmeldungen später veröffentlicht.
Für technische Fragen bietet das Referat 126 monatliche Sprechstunden für Softwarehersteller an. Die nächste findet am 15. Mai 2025 von 13 bis 15 Uhr statt. Interessierte können sich per E-Mail mit dem Betreff „IRD: Anmeldung Sprechstunde“ anmelden. Weitere Informationen und Downloads sind auf der Website des Implantatregisters einsehbar.
Weitere Informationen und Downloads finden Sie auf den Webseiten zum Implantateregister Deutschland.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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