Ärztekammer richtet Ombudsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt ein

von | Okt 10, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Bereits am 1. Oktober hat die „Ombudsstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist ein niedrigschwelliges Angebot für Betroffene, sich durch unabhängige, qualifizierte Ombudspersonen vertraulich beraten und informieren zu lassen und so Unterstützung bei der Wahrung ihrer Rechte zu erhalten. „Wir wissen, dass Missbrauch und Grenzverletzungen auch im Arzt-Patienten-Verhältnis vorkommen können“, erläutert Ärztekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle. „Die Kammer nimmt Meldungen solcher Fälle sehr ernst.“ Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle wolle die Kammer auch Vorbild sein und weitere öffentliche Einrichtungen zu einem solchen Schritt ermutigen.

Die Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte nimmt zu. Symbolbild. Credits: Pixabay
Die Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte nimmt zu. Symbolbild. Credits: Pixabay

Zwar registriere die Ärztekammer nur sehr selten Meldungen und Beschwerden im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt im Rahmen ärztlicher Tätigkeit. Missbrauchshandlungen könnten, so Dr. Gehle, sowohl Patientinnen und Patienten als auch Angestellte oder ärztliche Kolleginnen und Kollegen betreffen. „Solche Handlungen sind mit den Regeln ärztlicher Berufsausübung keinesfalls vereinbar. Hier hat die ärztliche Berufsordnung seit jeher eine rote Linie gezogen, die nicht überschritten werden darf.“ Wer in diesem Bereich gegen die Regeln verstoße, macht der Ärztekammerpräsident deutlich, müsse nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern werde auch nach dem ärztlichen Berufsrecht sanktioniert.

Betroffene können sich telefonisch unter Tel. 0251 929-2900 an die Ombudsstelle wenden. Eine Ombudsperson – derzeit sind mehrere erfahrene Fachärztinnen für die Ombudsstelle tätig – nimmt anschließend Kontakt zur bzw. zum Meldenden auf. Das Gespräch, so die Zusage der Ärztekammer, ist vertraulich. Es kann auf Wunsch auch anonym bleiben und unterliegt in jedem Fall der ärztlichen Schweigepflicht. Gemeinsam kann die Situation beraten und mögliche Handlungsoptionen können aufgezeigt werden.

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