Welt-Sepsis-Tag 2025: Prävention und Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen

Am 13. September 2025 wird der Welt-Sepsis-Tag begangen, um auf die Ursachen, Präventionsmöglichkeiten und Therapien der Sepsis, auch Blutvergiftung genannt, aufmerksam zu machen. Besonders in der kalten Jahreszeit steigt das Risiko für Infektionen, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, wie etwa Meningokokken-Erkrankungen. Diese können zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Sepsis oder Hirnhautentzündung (Meningitis) führen und sind besonders für Babys und Kleinkinder gefährlich. Obwohl Meningokokken-Erkrankungen selten sind, können sie innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden.
Rund zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland tragen Meningokokken symptomlos im Nasen-Rachen-Raum und können die Bakterien durch Husten, Niesen oder engen Kontakt weitergeben. Besonders Säuglinge sind aufgrund ihres noch nicht ausgereiften Immunsystems gefährdet. Die Erkrankung beginnt häufig mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen und Schüttelfrost, die sich schnell verschlimmern können. Eine Sepsis führt oft zu Hauteinblutungen, Blutdruckabfall und Organversagen, während Langzeitfolgen wie Vernarbungen, Gewebezerstörung oder in Extremfällen Amputationen auftreten können. In Deutschland endet etwa jeder zehnte Sepsisfall trotz intensivmedizinischer Behandlung tödlich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt frühzeitige Schutzimpfungen gegen Meningokokken der Typen B und C für Babys und Kleinkinder. Nachholimpfungen sind für Meningokokken B bis zum 5. Lebensjahr und für Meningokokken C bis zum 18. Lebensjahr möglich. Zusätzlich bietet die Meningokokken-ACWY-Impfung, die vor allem für Reisen empfohlen wird, erweiterten Schutz, ist jedoch nicht Teil des Standardimpfprogramms.
Ein wichtiger Fortschritt ist die verbesserte Zugänglichkeit der Meningokokken-B-Impfung. Seit der STIKO-Empfehlung 2024 ist sie eine Pflichtleistung aller Krankenkassen, und nach Abschluss regionaler Impfvereinbarungen kann sie nun bundesweit direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Eltern müssen die Kosten nicht mehr vorstrecken, was die Impfung erheblich erleichtert.
Weiterführende Informationen:
RKI – RKI-Ratgeber – Meningokokken, invasive Erkrankungen (Neisseria meningitidis)
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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