Tarifverhandlungen für Klinikärzte enden vorerst mit Eklat
Die fünfte Runde der Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist am vergangenen Freitagnachmittag ohne Einigung vorzeitig zu Ende gegangen. Zuvor hatte die VKA eigene Überlegungen zur Regelung der Schicht- und Wechselschicht kassiert und der Verhandlungskommission des Marburger Bundes ein schriftliches Angebot vorgelegt, das nur als Provokation der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern verstanden werden kann.

“Die VKA hat in diesen Verhandlungen eine veritable Rolle rückwärts hingelegt und uns ein völlig inakzeptables Angebot vorgelegt, das wir nur als schlechten Witz auffassen können. Es liegt weit unter dem, was wir gefordert haben und spart das Thema Schicht- und Wechselschicht komplett aus. Anders als in der letzten Runde diskutiert und von der VKA selbst auch öffentlich bekundet, bieten die Arbeitgeber nun keinerlei dringend notwendige Veränderung bei den besonders belastenden Dienstmodellen an. Diese Unredlichkeit in einer für diese Verhandlungen zentralen Frage ist ein eklatanter Vertrauensbruch. Die VKA zeigt keine Bereitschaft, auf unsere Forderungen einzugehen. Wir werden deshalb in unserer Großen Tarifkommission das weitere Vorgehen beraten”, erklärte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Das Angebot der VKA beschränkt sich primär auf Erhöhungen der Tabellenwerte. Eine tabellenwirksame Gehaltserhöhung um lediglich 2,0 Prozent wird erst zum 1. April 2025 in Aussicht gestellt, eine zweite zum 1. April 2026, ebenfalls um 2,0 Prozent. Zum 1. Dezember 2026 sollen die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte abschließend um 1,5 Prozent steigen. Für den Zeitraum seit Juli dieses Jahres, dem Beginn der Laufzeit des aktuellen Entgelttarifvertrages, bis zur ersten linearen Gehaltserhöhung bietet die VKA eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro an. Die Gesamtlaufzeit beträgt 30 Monate.
Der mit der VKA verhandelte Tarifvertrag findet bundesweit Anwendung auf rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern mit Ausnahme der Vivantes-Kliniken in Berlin und anderen Kliniken, für die Haustarifverträge gelten.
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