Studium: BAföG-Reform 2024 – Fakten, Zahlen, Änderungen

von | Sep 4, 2024 | Allgemein, Politik

Studierende aus aller Welt an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. | Quelle: Foto: Jan-Peter Kasper/Uni Jena |

Studienhilfe: Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Studiendauer: Geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.

Fachwechsel: Geförderte Studierende werden ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden.

Eltern-Freibträge: Mit dem 27. BAföGÄndG wurde zu Beginn der Legislaturperiode mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 Prozent bereits eine erhebliche Ausweitung des Berechtigtenkreises erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den letzten beiden Jahren erstmals wieder gestiegen, nachdem sie seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge nun erneut um 5,25 Prozent angehoben, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern.

Formulare: Seit November 2023 steht ein vereinfachtes Formular zur Vermögenserklärung zur Verfügung, bei dem unterhalb einer gewissen Schwelle auf die Einreichung von Belegen und eine Prüfung im Einzelfall verzichtet wird. Weitere Fallkonstellationen, in denen eine Erklärung der Antragstellenden ausreicht und auf Nachweise im Einzelfall verzichtet werden kann, sollen folgen.

Bedarfssätze: Mit dem 29. BAföGÄndG werden die Bedarfssätze nun nochmals um fünf Prozent angehoben. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380  Euro erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent.

Quelle: BMBF


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