Reform des Landeshochschulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eingebracht

Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Dienstag die Reform des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) in das Kabinett eingebracht. Mit der Novelle wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, um die Hochschulen im Land leistungsstärker, attraktiver und innovativer zu gestalten.
Die Reform sieht vor, forschungsstarken Bereichen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs), bisher als Fachhochschulen bekannt, das Promotionsrecht zu verleihen. Diese Umbenennung soll die Attraktivität der Einrichtungen für Studierende und Lehrkräfte steigern. Zudem wird der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte erleichtert, indem Hochschulen flexibler über die Dauer der erforderlichen Berufspraxis entscheiden können. Dies soll den Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die Hochschulautonomie wird durch den Abbau bürokratischer Pflichten gestärkt, etwa durch die Streichung von Berichtspflichten zu Studienordnungen oder Forschungsfreisemestern. Auch die studentische Mitbestimmung wird ausgebaut: Jede Hochschule soll künftig ein gewähltes Studierendenmitglied in die Hochschulleitung aufnehmen, um studentische Interessen besser einzubinden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Übertragung der Bauherrenschaft an die Universitätsmedizinen, die ab 2026 eigenverantwortlich Bauprojekte umsetzen können. Dies soll Investitionsvorhaben beschleunigen. Ein gemeinsamer Ausschuss aus Wissenschafts- und Finanzministerium wird die Interessen des Landes als Gewährträger sichern. Diese Änderung wird bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027 verankert.
Der Landtag soll sich im November 2025 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen, die Verabschiedung ist für das Frühjahr 2026 geplant. Die Reform wurde in enger Abstimmung mit den Hochschulen erarbeitet und wird nun in der Verbandsanhörung diskutiert. Ziel ist es, den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu stärken.
Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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