Pflegefinanzierung: Gutachten der AOK weist Lauterbach den Weg

von | Sep 9, 2024 | Allgemein, Gesundheit, Politik

Früher haben die Menschen "Dr. Google" befragt, wenn sie wissen wollten, ob ihre Symptome für eine leichte Magenverstimmung sprechen, oder doch für Krebs im Endstadium; heute wenden sich dafür zunehmend an ChatGPT. Symbolbild. Credits: LabNews Media LLC

Das Gutachten wurde im Auftrag der AOK vom Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos erstellt und zeigt, dass bei moderater Entwicklung der Pflegeprävalenzen sowie bei Fortschreibung des aktuellen Status Quo bezüglich Einnahmen und Ausgaben in der SPV mit einem Anstieg des Finanzbedarfs von aktuell 59 Milliarden Euro auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2030 und auf insgesamt 226 Milliarden Euro bis 2060 zu rechnen wäre. Der Beitragssatz würde damit bis 2030 von aktuell 3,4 Prozent auf 4,1 Prozent ansteigen, zwischen 2047 und 2056 weiter auf 4,55 Prozent klettern und bis 2060 auf 4,35 Prozent absinken. Das Gutachten verdeutlicht, dass eine Ausweitung der Steuerfinanzierung den Beitragssatz im Mittel um -0,50 Prozentpunkte entlasten kann. Basis der Analyse sind Daten aus dem Jahr 2023.

Das Gutachten beleuchtet die Wirkung von drei Reformbausteinen zur Ausweitung der Steuerfinanzierung. Die Berechnungen von Prognos für das mittlere Szenario ergeben dabei, dass der Beitragssatz im gesamten Betrachtungszeitraum des Gutachtens bis 2060 um durchschnittlich -0,50 Prozentpunkte entlastet werden kann, wenn die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert würden, die Bürgergeldpauschale erhöht und ein Steuerkapital zur Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds eingeführt werden würde. 2030 würde der Beitragssatz dann bei 3,7 Prozent liegen, anstatt bei prognostizierten 4,1 Prozent ohne diese Reformmaßnahmen; im Jahr 2060 wären es 3,8 Prozent statt 4,35 Prozent.

Im Gutachten wurde auch berechnet, welche Wirkung eine Ausweitung der Beitragsgrundlage auf den Beitragssatz haben könnte. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der SPV auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung in Kombination mit einer Verbeitragung weiterer Einkunftsarten wie beispielsweise von Kapitalerträgen, würde im mittleren Szenario den Beitragssatz um durchschnittlich -0,35 Prozentpunkte senken. Reimann: “Eine dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastung der Beitragszahlenden lehnen wir als AOK-Gemeinschaft ab. Vielmehr muss die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur finanziellen Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung einlösen.”

Auch die Einführung eines zusätzlichen Steuerkapitals, die Prognos in der Grundlogik zum Aufbau eines Generationenkapitals in der Rentenversicherung nachgezeichnet und berechnet hat, könnte dem Gutachten zufolge eine stärkere Entlastung bringen, wenn der Staat dazu Steuermittel einbringen würde. Ein denkbarer Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung würde laut Gutachten im Mittel für eine Entlastung von -0,3 Prozentpunkten sorgen.


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