Niedersachsen: Bewerbungszeitraum für die Landarztquote startet bereits am 1. Februar

Das Bewerbungsverfahren für die im Rahmen der Landarztquote in Niedersachsen zu vergebenden Studienplätze geht in die dritte Runde. Wer sich für einen der 60 Studienplätze interessiert, kann sich vom 1. bis zum 28. Februar darauf bewerben. Das teilt die Ärztekammer Niedersachsen mit.
Hintergrund: Am 1. Februar 2025 startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für die sogenannte Landarztquote in Niedersachsen. Für das Wintersemester 2025/26 und das Sommersemester 2026 werden insgesamt 60 Medizinstudienplätze für Studierende reserviert, die sich dafür entscheiden, die Gesundheitsversorgung auf dem Land zu stärken. Diese Studierenden verpflichten sich, nach dem Studium und der sich anschließenden Weiterbildung für die Dauer von 10 Jahren in einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum zu arbeiten.
Online-Link: Bewerbungen sind online ab dem 1. Februar über die Website des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung (NiZzA) möglich.

Der Bewerbungszeitraum beginnt in diesem Jahr früher, nachdem die Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung geändert wurde. Die neue Fassung der Verordnung finden Sie hier. Deshalb beginnt die Bewerbungsfrist von jetzt an am 1. Februar und endet am 28. Februar.
Die Veröffentlichung des Links zum Bewerbungsportal erfolgt erst am 1. Februar 2025 auf der Website des NiZzA unter Abteilung4/Login Bewerbungsportal. Außerdem werden dort unter dem Link umfangreiche Informationen zu den Themen Antragsstellung, Auswahlverfahren und öffentlich-rechtlicher Vertrag bereitgestellt.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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