Neue S3-Leitlinie empfiehlt sechs Monate Vollstillen und mindestens zwölf Monate Gesamtstilldauer

von | Feb. 23, 2026 | Forschung, Gesundheit

Eine neue S3-Leitlinie mit dem Titel „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ ist veröffentlicht worden. Sie enthält erstmals in Deutschland evidenz- und konsensbasierte Empfehlungen zur Dauer des Stillens.

Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) erarbeitet. Insgesamt waren 26 wissenschaftliche Fachgesellschaften, Berufsgruppen und Vertreter stillender Mütter beteiligt. Sie entstand im Rahmen der Nationalen Strategie zur Stillförderung.

Für reifgeborene Kinder wird empfohlen, in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich oder überwiegend zu stillen (Vollstillen). Ausschließliches Stillen bedeutet Ernährung ausschließlich durch Muttermilch, überwiegendes Stillen erlaubt zusätzlich nur Wasser oder Tee. Diese Empfehlung erhielt den Grad B.

Credits: AWMF
Credits: AWMF

Darüber hinaus wird eine Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten empfohlen. Diese Empfehlung wurde mit dem Grad A verabschiedet. Teilstillen mit Ergänzung durch Säuglingsnahrung oder Beikost wird dabei berücksichtigt.

Die Empfehlungen basieren auf einer systematischen Literaturrecherche und Evidenzbewertung nach dem GRADE-Standard. Analysiert wurden 30 gesundheitsrelevante Endpunkte bei Mutter und Kind, darunter Infektions- und Stoffwechselerkrankungen beim Kind sowie Aspekte der mütterlichen Gesundheit.

Die Leitlinie schafft eine einheitliche Beratungsgrundlage für Gesundheitsfachkräfte und löst bisherige Abweichungen von internationalen Empfehlungen wie denen der WHO auf. Sie betont, dass die individuelle Situation von Mutter und Kind entscheidend bleibt.

Der veröffentlichte Teil behandelt ausschließlich die Stilldauer. Empfehlungen zu Interventionen zur Stillförderung sollen in einem weiteren Schritt folgen.

Die Leitlinie ist unter der AWMF-Registernummer 027-072 im Leitlinienregister verfügbar.

Original Paper:

AWMF Leitlinienregister


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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