Neue Förderrichtlinie „Zukunft eHealth“ stärkt digitale Gesundheitsforschung

von | Aug. 18, 2025 | Politik

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat am 14. August 2025 eine Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, die den Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ zur Förderung von Juniorverbünden einführt. Ziel ist es, die digitale Gesundheitsforschung in Deutschland zu stärken und Nachwuchswissenschaftler für dieses Feld zu gewinnen.

Symbolbild. Credits: David_SMC/Pixabay
Symbolbild. Credits: David_SMC/Pixabay

Die Richtlinie zielt darauf ab, die wachsende Menge digitaler Daten aus der Patientenversorgung und biomedizinischer Forschung besser zu nutzen. Durch innovative In-silico-Ansätze, wie rechnergestützte Modellierungen und künstliche Intelligenz (KI), sollen Fortschritte in der Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten erzielt werden. Die Förderung unterstützt interdisziplinäre Verbundprojekte an deutschen Hochschulen, die von Postdocs aus MINT-Fächern, Medizin und verwandten Disziplinen geleitet werden. Diese Juniorverbünde bestehen aus drei bis vier Arbeitsgruppen an mindestens zwei Hochschulen und bearbeiten gemeinsame Forschungsagenden.

Im Fokus stehen Projekte zur Verbesserung der Datenqualität, Standardisierung und institutionenübergreifenden Nutzung von Gesundheitsdaten, die Entwicklung evidenzbasierter Entscheidungsunterstützungssysteme, personalisierter Behandlungsansätze sowie neuer Methoden zur Modellierung komplexer biomedizinischer Systeme. Klinische Studien oder die Generierung neuer Datensätze stehen nicht im Vordergrund; gefördert wird die Nutzung bestehender Daten. Anwendungsnahe Projekte müssen Praxispartner einbinden, um die Verwertbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für bis zu drei Jahre, mit bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben und einer Projektpauschale von 20 Prozent für Hochschulen. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Reisemittel, Open-Access-Publikationen, Patente sowie Kosten für die Einbindung von Patienten und Stakeholdern. Zusätzlich können Postdocs mit Kindern bis zu 9.000 Euro für erweiterte Kinderbetreuung beantragen.

Antragsberechtigt sind staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland, die für die Projekte notwendige Infrastruktur bereitstellen. Die Zusammenarbeit der Verbundpartner wird durch Kooperationsvereinbarungen geregelt, und die Einhaltung nationaler und internationaler Standards zur Datennutzung ist verpflichtend. Diversitätsaspekte und die Einbindung von Patienten müssen geprüft und im Antrag dokumentiert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Bis zum 15. Dezember 2025 können Projektskizzen beim DLR Projektträger eingereicht werden, gefolgt von förmlichen Förderanträgen für positiv bewertete Skizzen. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Innovationshöhe, wissenschaftlicher Qualität und Verbundstruktur. Die Richtlinie ist bis Ende 2033 gültig und ergänzt Initiativen wie die Medizininformatik-Initiative, um Deutschland als führenden Standort für Gesundheitsforschung zu etablieren.

Lesen Sie auch:

BMFTR fördert eHealth: Postdoc Starting Grants für innovative Gesundheitsforschung – MedLabPortal


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

Gender-Hinweis. Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppel/Dreifachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.