Kritik an geplanter Halbierung des Innovationsfonds nimmt zu

von | Okt. 22, 2025 | Forschung, Politik

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Innovationsfonds 2026 auf 100 Millionen Euro zu kürzen, stoßen auf Kritik aus der evidenzbasierten Medizin. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) warnt jetzt davor, dass dies die medizinische Versorgung gefährde, da Forschung und Leitlinienentwicklung beeinträchtigt würden. Die Kürzung dürfe keine Dauerlösung werden.

Zur Schließung von Finanzlücken bei den gesetzlichen Krankenkassen plant das Ministerium Einsparungen, darunter die Halbierung des Fonds von 200 auf 100 Millionen Euro. Der Fonds fördert allgemeinmedizinische Forschungsprojekte und medizinische Leitlinien. Die Gesellschaft betont, dass solche Projekte das Gesundheitssystem stärken und die Versorgung verbessern. Eine Kürzung würde Qualität, Effizienz, Innovationen und Sicherheit mindern.

Die Förderung von Forschungs- und Leitlinienaktivitäten darf nicht reduziert werden | Quelle: Tara Winstead | Copyright: Tara Winstead / pexels.com 
Die Förderung von Forschungs- und Leitlinienaktivitäten darf nicht reduziert werden | Quelle: Tara Winstead | Copyright: Tara Winstead / pexels.com 

Viele geförderte Vorhaben zielen auf kosteneffiziente und ressourcenschonende Versorgung ab, was die Krankenkassen entlasten könnte. Die Kürzung würde genau diese Initiativen behindern, so die DEGAM. Auch die Finanzierung von Leitlinien, die wissenschaftliche Evidenz in Praxistipps umsetzen und Unter-, Fehl- oder Überversorgung vermeiden, sei bedroht.

Einschnitte würden laufende Prozesse unterbrechen und Updates verhindern, was langfristig Kosten und Risiken erhöhe. Leitlinien müssten alle drei bis fünf Jahre aktualisiert werden, um Patientensicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

Ähnliche Kritik kommt vom Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung, das die Kürzung als falsches Signal sieht und den Fonds als Schlüssel für bessere Versorgung betrachtet. Das Kabinett hat das Sparpaket gebilligt, das neben der Fondskürzung Begrenzungen der Verwaltungskosten der Kassen vorsieht. Die Maßnahmen sollen den Zusatzbeitragssatz stabilisieren.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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