IQWiG beteiligt sich an europäischen Nutzenbewertungen von Onkologika

von | Sep. 19, 2025 | Gesundheit

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) engagiert sich in der gemeinsamen europäischen Nutzenbewertung (Joint Clinical Assessment, JCA) von Arzneimitteln. Seit März 2025 beteiligt sich das IQWiG an der Bewertung des Wirkstoffs Tovorafenib, der für Kinder und Jugendliche mit niedriggradig malignem Gliom eingesetzt wird. In diesem Verfahren übernimmt das irische National Centre for Pharmacoeconomics (NCPE) die Rolle des Assessors, während das IQWiG als Co-Assessor fungiert. Der Abschluss der Bewertung ist für das zweite Quartal 2026 geplant, zeitnah nach der erwarteten Zulassung des Wirkstoffs.

Symbolbild. Credits: Peggy_Marco/Pixabay
Symbolbild. Credits: Peggy_Marco/Pixabay

Darüber hinaus wirkt das IQWiG derzeit als Assessor an drei weiteren JCAs von onkologischen Wirkstoffen mit, die im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein sollen. Partner in diesen Projekten sind die portugiesische Infarmed, das ungarische National Centre for Public Health and Pharmacy (NCPHP) und die Slovenian Quality Health Care Agency.

Die europäischen Health Technology Assessments (EU-HTA) wurden im Januar 2025 für onkologische Wirkstoffe und neuartige Therapien wie Gentherapeutika eingeführt. Ab 2028 sollen Arzneimittel für seltene Erkrankungen und ab 2030 alle neu zugelassenen Arzneimittel einbezogen werden. Ab 2026 sind zudem Bewertungen für ausgewählte risikoreiche Medizinprodukte geplant. Ziel ist es, den EU-Mitgliedsstaaten wissenschaftlich fundierte Evidenzbewertungen für Entscheidungen in ihren Gesundheitssystemen bereitzustellen.

In den JCAs arbeiten jeweils zwei HTA-Agenturen aus unterschiedlichen Ländern als Assessor und Co-Assessor zusammen. Sie definieren die Fragestellungen der Mitgliedsstaaten (PICOs) und bewerten die Evidenz im Vergleich zum lokalen Therapiestandard. Die JCAs unterstützen nationale Entscheidungen, ersetzen diese jedoch nicht. In Deutschland folgt auf die JCA eine nationale Zusatznutzenbewertung im AMNOG-Verfahren mit Beschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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