Förderrichtlinie „Vielfalt verbindet“ stärkt Diversität in der Wissenschaft

von | Aug. 12, 2025 | Politik

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Richtlinie „Vielfalt verbindet“ veröffentlicht, um die Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Wissenschaftssystem zu stärken, wie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. August 2025 beschreibt. Die Initiative soll Zugangsbarrieren abbauen, die Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen erhöhen und die Innovationskraft der Wissenschaft durch vielfältige Perspektiven steigern.

Die Richtlinie betont, dass ein diverses Wissenschaftssystem Leerstellen und Voreingenommenheiten verhindert und die Qualität von Forschungsergebnissen durch unterschiedliche Blickwinkel verbessert. Diversität wird als Voraussetzung für wissenschaftliche Exzellenz und Gerechtigkeit angesehen, da sie kreativere Lösungen und innovativere Ansätze ermöglicht. Derzeit gehen dem Wissenschaftssystem wertvolle Perspektiven durch Zugangshürden und das verstärkte Ausscheiden unterrepräsentierter Gruppen verloren, was den wissenschaftlichen Diskurs einschränkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigt.

Symbolbild. (Credits: RF._.studio/pexels)
Symbolbild. (Credits: RF._.studio/pexels)

Gefördert werden Projekte wie Konferenzen, Workshops, Austauschforen und Plattformen, die den Dialog zwischen Akteuren des Wissenschaftssystems intensivieren. Diese Maßnahmen sollen das Bewusstsein für Perspektivenvielfalt schärfen, die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen erhöhen und Antidiskriminierungsarbeit professionalisieren. Interessensvertretungen spielen eine zentrale Rolle, indem sie die Bedürfnisse und Herausforderungen marginalisierter Gruppen identifizieren und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Erfolgsindikatoren sind unter anderem die Schaffung interdisziplinärer Netzwerke, die Beteiligung vielfältiger Akteure oder die Erarbeitung von Handlungsleitfäden und Diversitätsplänen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, studentische und zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen sowie andere juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die über Diversitätskompetenz verfügen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, und nicht rechtsfähige Hochschulstrukturen müssen über ihre Hochschule antragstellen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit bis zu 50.000 Euro pro Projekt und einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen unter anderem Personalkosten, Honorare, Reisekosten, barrierearme Veranstaltungsmaßnahmen und Materialkosten, sofern sie notwendig und angemessen sind.

Die Ergebnisse der geförderten Projekte dürfen nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz genutzt werden. Antragsteller müssen prüfen, ob ihre Vorhaben für eine EU-Förderung geeignet sind, und dies im Antrag darlegen. Zudem verpflichten sich Zuwendungsempfänger, ihre Ergebnisse in einer digitalen Sammlung zu sichern und mit anderen Projekten im fachlichen Austausch zu teilen. Open Access für Veröffentlichungen wird ausdrücklich unterstützt, mit einer maximalen Embargofrist von zwölf Monaten für Zweitveröffentlichungen.

Das Antragsverfahren wird vom DLR Projektträger koordiniert, der Beratung und Unterstützung anbietet. Die erste Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 31. Oktober 2025, weitere folgen 2026 und 2027. Informationsveranstaltungen, beginnend am 17. September 2025, begleiten die Ausschreibungen.

Kontakt für Rückfragen:
DLR Projektträger – Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
E-Mail: vielfalt@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 1890

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr abgerufen werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ein­zureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.


Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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