ePA: Sensible Psychotherapie-Daten gefährden Patientenvertrauen

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Psychotherapeuten verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) mit relevanten Dokumenten zu befüllen, einschließlich sensibler Psychotherapie-Daten – sofern Patienten nicht ausdrücklich widersprechen. Viele Betroffene sind sich dieser Regelung nicht bewusst, was das Vertrauen in die Therapie und den Behandlungserfolg untergräbt, warnt der Verein unith e.V.
Die Einführung der ePA stellt einen Fortschritt in der vernetzten Gesundheitsversorgung dar, doch im sensiblen Bereich der Psychotherapie fehlt es an ausreichender Information für Patienten. Politik und Krankenkassen haben die Aufklärung bisher lückenhaft gestaltet, sodass viele nicht wissen, dass sie bestimmte Dokumente aus der ePA fernhalten können. Dies birgt das Risiko, die therapeutische Beziehung zu beschädigen.

Unith e.V. fordert Maßnahmen, um die Digitalisierung patientenfreundlich zu gestalten:
- Verständliche Kommunikation: Krankenkassen und Praxen sollen Patienten in einfacher Sprache über Rechte und Optionen aufklären.
- Spezifischer Datenschutz: Sensible Psychotherapie-Daten dürfen nur mit explizitem Einverständnis gespeichert werden.
- Bessere Vorbereitung: In der Weiterbildung von Psychotherapeuten muss die kompetente Beratung zur ePA integriert werden.
Der Verein betont, dass die Digitalisierung die Versorgung verbessern kann, solange sie das Vertrauen stärkt und nicht schwächt. Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorstandsvorsitzender von unith e.V., unterstreicht die Notwendigkeit, Betroffene frühzeitig zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden.
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