DGIM begrüßt praxisnahe Datenschutzvorschläge für medizinische Forschung in Hessen

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) unterstützt die Initiative des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), der in einem aktuellen Memorandum Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandorts Hessen vorgestellt hat. Diese sollen die medizinische Forschung erleichtern, ohne das hohe Datenschutzniveau zu beeinträchtigen. Die DGIM sieht darin einen wichtigen Schritt, um rechtliche Unsicherheiten und bürokratische Hürden bei der Nutzung personenbezogener Gesundheitsdaten zu reduzieren, und legt in einer Stellungnahme weitere Vorschläge vor, die bundesweit Signalwirkung entfalten könnten.

Die medizinische Forschung steht vor Herausforderungen wie komplexen Antragsverfahren, doppelten Prüfungen durch Ethikkommissionen und Datenschutzbeauftragte sowie unklaren Regelungen beim Umgang mit klinischen Routinedaten. Die DGIM begrüßt daher die Vorschläge des HBDI, die unter anderem die abteilungsübergreifende Nutzung von Routinedaten und die Wiederverwendung bestehender Datenschutzkonzepte für wiederkehrende Projekte ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand senken und die interdisziplinäre Verbundforschung fördern, ohne den Datenschutz zu schwächen.
„Wir befürworten daher ausdrücklich, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Alexander Roßnagel Maßnahmen zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Harmonisierung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der medizinischen Forschung ergreift“, sagt Professor Dr. med. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter der DGIM für Digitale Medizin.
Die Fachgesellschaft plädiert zudem für ein Opt-out-Prinzip, bei dem Gesundheitsdaten aus der Versorgung standardmäßig für Forschungszwecke genutzt werden können, sofern Patienten nicht widersprechen. Dies würde die Forschung beschleunigen und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen wahren. Weitere Forderungen der DGIM umfassen klare gesetzliche Regelungen für die Digitalisierung, den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Forschung und Versorgung sowie die Vereinfachung von Antrags- und Prüfverfahren. Forschungsverbünde benötigen zudem verlässliche Möglichkeiten für den projektbezogenen Datenaustausch und die gemeinsame Datenverarbeitung.
Die DGIM betont, dass eine effiziente und rechtssichere Nutzung vorhandener Daten entscheidend ist, um neue Erkenntnisse schneller in die Patientenversorgung zu übertragen. Hessen könnte mit diesen Maßnahmen eine Vorreiterrolle einnehmen und zeigen, wie praxisnaher Datenschutz und medizinische Spitzenforschung Hand in Hand gehen können.
Original Paper:
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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