Cannabis-Teillegalisierung: Schwarzmarkt wird nur langsam verdrängt
Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) zeichnet sich eine langsame Verdrängung des Schwarzmarktes ab. Ein deutlicher Anstieg des Cannabiskonsums ist bisher nicht erkennbar. Das geht aus dem zweiten Zwischenbericht des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Evaluationsprojekts EKOCAN hervor.
Das Forschungsprojekt der Universitäten Tübingen, Düsseldorf und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) untersucht die Auswirkungen der Reform seit Januar 2025. Der Schwerpunkt des aktuellen Berichts liegt auf den Folgen für die organisierte Kriminalität.
Ein moderat wachsender Anteil des konsumierten Cannabis stammt inzwischen aus legalen Quellen – vor allem durch Eigenanbau und den Bezug von Medizinalcannabis aus Apotheken. Die neu geschaffenen Anbauvereinigungen spielen bei der Verdrängung des illegalen Marktes bislang jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Die Forschenden empfehlen daher, die gesetzlichen Vorgaben für Anbau und Weitergabe in diesen Vereinen zu vereinfachen.

Bei der Verfolgung des weiterhin bestehenden illegalen Cannabis-Handels melden Polizeibeamte und Kriminalisten Schwierigkeiten. Eine Befragung von über 2.000 Polizisten sowie qualitative Interviews mit Experten der Strafverfolgungsbehörden deuten darauf hin, dass der Verfolgungsdruck auf den Schwarzmarkt nachgelassen hat.
Im Bereich Medizinalcannabis sehen die Forscher erhebliche Risiken. Während Studien die Wirksamkeit von Präparaten mit niedrigem THC-Gehalt (unter 10 Prozent) belegen, dominiert in Deutschland der Verkauf hochpotenter Blüten mit durchschnittlich 25 Prozent THC. Diese seien mit einem erhöhten Risiko psychischer Probleme verbunden und sollten nicht regelhaft verschrieben werden. Zudem kritisieren die Wissenschaftler aggressive Werbung mancher Online-Plattformen, die teilweise gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt.
Beim Kinder- und Jugendschutz gibt es negative Entwicklungen. Frühinterventions- und Beratungsangebote für jugendliche Cannabiskonsumenten werden seltener in Anspruch genommen, da verpflichtende Zuweisungen durch die Justiz weitgehend entfallen sind. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und Suchtberatung hat sich durch unklare Zuständigkeiten erschwert.
Dr. Jakob Manthey, Koordinator des EKOCAN-Projekts am UKE, betonte, dass der Bericht noch keine abschließende Bewertung der Teillegalisierung darstelle. Dennoch sei bereits jetzt klar, dass eine Stärkung der legalen Angebote notwendig sei, um das Ziel der Schwarzmarktverdrängung zu erreichen.
Der Abschlussbericht des EKOCAN-Projekts wird für April 2028 erwartet.
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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR
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