BPtK kritisiert geplante Absenkung psychotherapeutischer Honorare

von | März 13, 2026 | Gesundheit, Politik

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses scharf kritisiert, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Auch unter Berücksichtigung der gleichzeitig um 14,25 Prozent angehobenen Strukturzuschläge ergibt sich für Praxen, die diese Zuschläge voll erhalten, eine Nettoabsenkung von etwa 2,8 Prozent. Die Krankenkassen hatten zunächst noch deutlich stärkere Kürzungen gefordert.

Die BPtK sieht darin eine ungerechtfertigte Kürzungspolitik. Psychotherapeutische Praxen seien bereits durch steigende Kosten und anhaltende Inflation belastet. Die Honorare lägen im Vergleich zu anderen vertragsärztlichen Fachgruppen ohnehin am niedrigsten. Nach Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) erwirtschaften Psychotherapeuten nach Abzug der Praxiskosten einen Überschuss von etwa 52 Euro pro Arbeitsstunde – nur die Hälfte des Durchschnitts haus- und fachärztlicher Praxen. Da psychotherapeutische Leistungen weitgehend zeitgebunden sind, bestehe keine Möglichkeit, durch höhere Fallzahlen Ausgleich zu schaffen.

Ein erheblicher Anteil an Depressionen in D bleibt unbehandelt. Die Wahrscheinlichkeit einer nicht gestellten Diagnose ist besonders hoch bei Männern, Patienten ohne Vorgeschichte einer psychischen Störung und bei jungen Patienten. (Credits: pixabay)
Ein erheblicher Anteil an Depressionen in D bleibt unbehandelt. Die Wahrscheinlichkeit einer nicht gestellten Diagnose ist besonders hoch bei Männern, Patienten ohne Vorgeschichte einer psychischen Störung und bei jungen Patienten. (Credits: pixabay)

Die gesetzlich und durch Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vorgeschriebene Überprüfung der Vergütung pro Zeiteinheit solle eigentlich ein Mindesthonorar sicherstellen. Dieses Instrument werde von den Krankenkassen jedoch missbraucht, um ein Mindesthonorar in eine Obergrenze umzuwandeln. Bei der Berechnung für 2026 seien zudem die erzielbaren Einnahmen der Psychotherapeuten mit den durchschnittlichen Einnahmen der Facharztgruppen aus dem Jahr 2024 verglichen worden – obwohl der Orientierungspunktwert in der Zwischenzeit um 6,8 Prozent gestiegen sei.

Die BPtK kündigte an, gegebenenfalls erneut den Klageweg zu beschreiten, um eine angemessene Honorierung zu erreichen. Die Kammer betonte, dass eine solche Absenkung in anderen Tarifverhandlungen undenkbar wäre.

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Redaktion: X-Press Journalistenbüro GbR

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